22.01.2009 - 4.2 Gebühren für die Abwasserentsorgung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Rietz äußert seine Unzufriedenheit über den Inhalt der vorliegenden Mitteilungsvorlage.  Er erwartet von der Verwaltung an dieser Stelle einen positiven Ansatz. Herr Rietz verweist auf die Schmutzwassergebührensatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner, die er als Anhang zum Protokoll zur Kenntnis geben wird. Hier ist durchaus eine Einheitsgebühr möglich.

 

Herr Klamke weist darauf hin, dass es nicht nur in den vormals neuen Ortsteilen  noch Sammelgruben gibt.

 

Herr Jäkel  bittet zu überlegen, dass es keine Schlechterstellung derjenigen Potsdamer geben darf, deren Abwasserentsorgung über eine Sammelgrube erfolgt.

 

Für Frau Oldenburg erschließt sich nicht, dass die Verwaltung jetzt schon aussagt, dass eine Einheitsgebühr nicht umsetzbar ist, aber das Prüfergebnis erst im November vorliegt.

 

Herr Schenke erklärt, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Einführung einer Einheitsgebühr rechtlich nicht möglich ist. Eine genaue Prüfung erfolgt derzeit noch. Das Ergebnis der Prüfung liegt im November 2009 vor.

Bei dezentraler Abwasserentsorgung entsteht ein höherer Aufwand und somit eine höhere Gebühr.

Er macht auch darauf aufmerksam, dass bei Gartensparten die Frischwasserlieferung nicht auf die einzelnen Parzellen aufgeschlüsselt werden kann. Hier erfolgt eine Gesamterfassung, da eine Einzelerfassung einer kostenaufwändigen Nachrüstung bedarf.

 

Herr Becker weist darauf hin, dass es 2006 in Uetz-Paaren eine Verständigung  darüber gab, dass in Uetz-Paaren die dezentrale Abwasserentsorgung durch Kleinkläranlagen erfolgen sollte. Da dies so nicht möglich ist, appelliert er daran, dass Solidaritätsprinzip anzuwenden. Bei Einführung einer einheitlichen Gebühr wäre die Pro-Kopf-Belastung für die Bürger im Kerngebiet der Stadt um ein Vielfaches geringer als die derzeitige Belastung für die Einwohner des OT Uetz-Paaren.

 

Herr Henning macht deutlich, dass die Kleingärtner damit vor ein großes Problem gestellt werden. Der Verwaltung sollte die entsprechende Zeit zur Prüfung eingeräumt werden.

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung, eine mögliche Beschleunigung des Verfahren zu prüfen, um möglichst schon vor November 2009 das Prüfergebnis vorlegen zu können. Die Forderung nach Gebührenwirksamkeit zum 1.1.2010 sei nachvollziehbar, allerdings müssten alle Konsequenzen sachgerecht geprüft werden (Kleingärten).

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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