19.03.2009 - 2.9 Abholung von Fundtieren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Utting bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Ernst informiert, dass von der Landeshauptstadt Potsdam im Jahre 2008 ca. 350 Fundtiere geborgen und in das Pfötchenhotel verbracht wurden.

Im Januar 2009 wurden bereits 7 Fundhunde, 7 Fundkatzen und 6 Verwahrhunde in die SIRIUS Hundepension verbracht. Von der SIRIUS Hundepension sind im Januar 2009 bereits 8 Hunde, 2 Katzen und 4 Kaninchen entweder an den Eigentümer zurückgegeben oder an einen neuen Besitzer vermittelt worden.

Er betont, dass es in keinem Fall es eine Klage oder Beschwerde eines Verlierers oder eines Finders eines Fundtieres gab.

Die Annahme und Bergung der Fundtiere ist rund um die Uhr gewährleistet. Die zuständigen Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:

                        an Wochentagen                        07:00 – 20:00 Uhr und

                        an Feiertagen                          10:00 – 18:00 Uhr                 

                        Telefon:                        0331-289 1642.

Zusätzlich kann nachts und an Sonn- und Feiertagen die Leitstelle der Feuerwehr unter 0331-37010 informiert werden.

Die Meldung von toten Tieren im öffentlichen Straßenland der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt ebenfalls über die oben stehenden Telefonnummern.

 

Herr Utting macht deutlich, dass Bürger auf verwilderte Katzen hingewiesen haben, die offensichtlich auf deren Grundstücken leben.

 

Frau Dr. Lehmann macht deutlich, dass die Kommune nach der Fundwesenzuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg die Pflichtaufgabe des Vollzugs des Fundrechts hat. Diese ist auch gut in der LHP organisiert. Sie weist darauf hin, dass bei Hunden die Zahl der Fundtiere über die letzten Jahre konstant geblieben ist.

Bei Katzen ist dies etwas problematisch. Hier gibt es eine Diskrepanz bei der Zahl der Fundtiere. Die Problematik der herrenlosen „streunenden“ Katzen ist vielschichtig. Die Lebensbedingungen von freilebenden Katzen sind oft tierschutzrelevant. Die Nachkommen dieser Katzen werden meist nicht in ihrer sensiblen Phase (zwischen der 2 und der 7. Lebenswoche) an den Menschen gewöhnt und bleiben deshalb ein Leben lang scheu. Ein Nachholen dieser Sozialisierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Deshalb vertreten Fachleute und auch der Deutsche Tierschutzbund die Auffassung, dass diese Tiere auf keinen Fall in Tierheimen untergebracht werden dürfen. Ein Einfangen und Einsperren dieser Tiere wäre tierschutzwidrig.

Der Deutsche Tierschutzbund vertritt die Auffassung, dass nur dann stabile Katzenpopulationen geschaffen werden können, wenn die Tiere kastriert, kontrolliert gefüttert und an der Futterstelle beobachtet werden. Dies erfolgt auch in Potsdam.

 

Frau Dr. Lehmann informiert, dass herrenlose Tiere durch das Ordnungsamt abgeholt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

 

Herr Jäkel spricht sich für den Antrag aus. Er schildert einen Einzelfall, bei dem der Außendienst des Ordnungsamtes angerufen wurde, weil offensichtlich ein Hund vor einem Supermarkt vergessen wurde. Es konnte durch das Ordnungsamt anhand der Steuernummer auf der Hundemarke nicht gesagt werden, wer der Hundehalter ist und wo dieser wohnt.

 

Frau Oldenburg erinnert an den im Wohngebiet Am Stern umher irrenden Goldenretriver und macht dabei deutlich, dass sie den Eindruck hat, dass die Verwaltung dies personell überfordert ist.

 

Herr Rietz fragt, ob die Stadt die Möglichkeit hat, anhand der „Tasso“ Hundemarke festzustellen, wem das Tier gehört. Er weist auch darauf hin, dass ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung hat, wenn beim Grundstückskauf Katzen auf seinem Grundstück leben.

 

Frau Dr. Lehmann macht auf die Verantwortung jedes Tierhalters für sein Tier aufmerksam. Sie erklärt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, bei „Tasso“ anzurufen.

Frau Dr. Lehmann sagt zu, als Anlage zum Protokoll die Information nachzureichen, ob die Stadtverwaltung anhand der „Tassonummer“ den Eigentümer eines Tieres herausfinden kann.

 

Herr Utting stellt klar, dass auch Schulungen der Mitarbeiter etc. eine Verbesserung darstellen.

 

Herr Gruschka richtet die Bitte an die Verwaltung, nicht aufgrund eines Telefonates eine Anschrift herauszugeben.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die momentane Handhabung der Abholung von Fundtieren verbessert werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob auch streunende Tiere in Zukunft abgeholt und aufgenommen werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       4

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=52087&selfaction=print