18.03.2009 - 2.8 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Schultheiß legt dar, dass er zum jetzigen Zeitpunkt ein Problem damit habe,
sich mit dem Eckwertebeschluss schon festzulegen.
Herr
Schultheiß begründet seine Bedenken mit der hohen Aufstockung des Haushaltes
und dem bestehenden Defizit.
Herr
Exner merkt an, dass der Eckwertebeschluss den Rahmen für das nächste
Haushaltsjahr darstellt. Durch den Eckwertebeschluss werden die
Geschäftsbereiche aufgefordert, ihre Planungen im Rahmen der vorgegebenen
Eckwerte unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung vorzunehmen.
Herr
Kaminski bestätigt, dass es sich hier um den Rahmen für die Haushaltsplanung
handelt.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die mit dem Haushaltsplan 2009 zugleich für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2010 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).
2. Die mit dem Haushaltsplan 2009 zugleich für das Haushaltsjahr 2010 bis 2012 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2010.
3. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.
4. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).
6. Dem beschlossenen Haushaltsicherungskonzept ist zu folgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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