27.05.2009 - 13 Bürgerbefragung Freizeitbad
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Entsprechend der beschlossenen Tagesordnung werden die Punkte 13 und 20.3 zusammen behandelt. Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass die Entscheidung zum Badneubau getroffen werden müsse, weil die Übergangslösung für die Schwimmhalle am Brauhausberg 2012 auslaufe. In diesem Zusammenhang müsse man sich über drei Punkte Gedanken machen und Entscheidungen treffen, nämlich
-
Wo
soll das Bad zukünftig seinen Standort haben?
-
Welche
Funktionen solle das Bad erfüllen?
-
Was
darf es kosten / wie werde es finanziert?
Unter diesem Aspekt müsse man auch über Alternativen nachdenken und die daraus resultierende Zeit- und Entscheidungskette berücksichtigen, um einen Neubau bis 2012 realisieren zu können. Für den Standort Brauhausberg habe bisher die Bereitstellung von bis zu 80 % Fördermittel für den Umbau bzw. die Modernisierung der vorhandenen Schwimmhalle gesprochen, die seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt wurde. Zu betrachten seien aber neben dem Standort auch die darüber hinausgehenden Effekte und damit stehe die Frage, welche Potenziale der Brauhausberg habe. Schon im Rahmen der bisherigen Planungen wurden Alternativstandorte betrachtet, weil eine Verlagerung der Schwimmhalle zu Vorteilen führe. So sei der Standort Speicherstadt in die Überlegungen mit einbezogen worden, konnte aber auf Grund der Grundstücks-verhältnisse nicht entsprechend entwickelt werden. Die Untersuchungen des gesamten Areals Speicherstadt, Brauhausberg, Templiner Vorstadt und Telegrafenberg mit seinen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bieten Entwicklungsmöglichkeiten, die für diesen Standort sprechen. Insofern stehe die Frage, wie man den „Brauhausberg“ unter diesem Aspekt entwickeln könne; auch unter dem Aspekt der gebotenen Chance, Wohnraum für ca. 1.000 Menschen zu bauen. Da jetzt andere Voraussetzungen gegeben seien, weil die Möglichkeit zum Erhalt von Fördermitteln des Landes nicht mehr zwingend an den Standort Brauhausberg gebunden sei, und mittlerweile ein Badbau in Werder und im Süden Berlins feststehe, sollte dem Standort Brauhausberg unter dem Aspekt der Aufwertung der Flächen und der Finanzierungsmodelle die Chance zu einer Entwicklung gegeben werden, die er mit einem Bad schwer bzw. gar nicht haben könne. Deshalb habe Herr Paffhausen eine Standortvariantenabwägung vorbereitet, die er anschließend an Hand visueller Darstellungen vorträgt.
Herr Paffhausen geht dabei auf die Entwicklung des Stadtgebietes / der Potsdamer Mitte / des Brauhausberges und der Speicherstadt ein sowie auf die Untersuchung alternativer Badstandorte wie das Bornstedter Feld/südliche Biosphäre, die Speicherstadt sowie die Havelauen vis á vis der Freundschaftsinsel, das Bornstedter Feld/ehemaliger Parkplatz sowie das ehemalige Straßenbahndepot in der Heinrich-Mann-Allee 105 und deren Pro und Contra. Im Ergebnis, so Herr Paffhausen, kristallisieren sich zwei Standorte heraus:
- Bornstedter Feld/südlich der Biosphäre und
- das ehemalige Straßenbahndepot in der Heinrich-Mann-Allee 105, was er im Weiteren begründet.
Die visuelle Darstellung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass die Präferenz für einen neuen Standort gegeben sei und man sich derzeit in einer Vorabstimmungsphase befinde. Alle Beteiligten hätten die Verantwortung zu gucken, wo es die größten Potenziale gebe. Für September d. J. sei die Einbringung einer Vorlage in die StVV geplant, um im Oktober definitiv eine Entscheidung fällen zu können und damit den notwendigen Vorlauf zu haben, der eine Fertigstellung 2012 sichere.
Anschließend bringt Herr Dr. Scharfenberg die DS 09/SVV/0417 ein und kritisiert den seiner Meinung nach „flapsigen“ Umgang mit der „Niemeyer-Pleite“, die sich in der Bevölkerung „festgesetzt“ habe. In Potsdam „backe man nur noch große Brötchen“ und sollte deshalb die Bevölkerung von Anfang an in die Geschichte mit einbeziehen. Der Standort „Brauhausberg“ werde von der Bevölkerung angenommen und deshalb sollte die Entscheidung für einen neuen Standort in die Befragung mit einbezogen werden. Auch angesichts der Vorgeschichte halte er eine Befragung und Einbeziehung der Bevölkerung in die Entscheidung für gerechtfertigt. Das Projekt solle damit nicht verhindert, sondern auf eine solide Grundlage gestellt werden.
In der weiteren Diskussion fragt Herr Schubert nach den Auswirkungen des Treuhandvermögens für den Standort „Biosphäre“, Herr Naber sieht die gegebenen Informationen als Rahmen und Vorbemerkungen für die weitere Diskussion und fragt, ob die vorhandenen Niemeyer-Pläne verwertet oder anderweitig „zu Geld gemacht“ werden können.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, sich noch vor der Sommerpause zu dieser Thematik im Hauptausschuss zu verständigen.
Frau Engel-Fürstberger plädiert dafür, ein effektives, angemessenes und betriebs-kostengünstiges Bad zu bauen, bevor man sich wieder mit Niemeyer beschäftige und die Diskussion davon lösgelöst zu führen.
Der Oberbürgermeister schlägt bezüglich des Antrags der Fraktion DIE LINKE vor, diesen noch einmal zurückzustellen, bis man selbst wisse, was gewollt sei, denn die Bürger könnten nicht anstelle der Stadt entscheiden. Darüber hinaus gebe es formelle Gründe, da die Änderung der Hauptsatzung Voraussetzung für die Bürgerbefragung sei und dazu noch das Innenministerium befragt werden müsse.
Herr Dr. Scharfenberg spricht sich dagegen aus, denn hier gehe es um eine Grundsatzentscheidung, nämlich dass die Befragung vor einer zu treffenden Entscheidung durchgeführt werde. Die Möglichkeit einer Befragung sei aus seiner Sicht unstrittig; es gehe nur darum, wie diese ausgestaltet werde.
Frau Engel-Fürstberger meint, dass diese Diskussion viel zu emotional geführt werde und ein so komplexes Thema kaum in eine Befragung gelegt werden könne. Sie befürchte, dass sich die Emotionalität auch in der Befragung widerspiegeln werde.
Herr Exner verweist darauf, dass diese Befragung einer Rechtsgrundlage bedürfe und der § 13 BbgKVerf dafür nicht ausreiche. Bevor die Regelung dafür nicht in die Hauptsatzung aufgenommen worden sei, könne der Beschluss nicht gefasst werden.
Herr Dr. Scharfenberg unterstreicht nochmals das Anliegen des Antrags, die Bürger vor einer Entscheidung der StVV zu befragen. Er wolle eine klare Aussage dazu, ob man das „vorschalten“ könne; sollte es dann rechtlich nicht möglich sein – dann gehe es eben nicht.
Die
DS 09/SVV/0412 mit folgendem Wortlaut wird zur Abstimmung gestellt:
Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, vor weiteren Entscheidungen
zur Schwimmhalle am Brauhausberg und zu einer möglichen Ansiedlung eines neuen
Freizeitbades eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Mai 2009 einen
entsprechenden Vorschlag vorzulegen.