24.06.2009 - 6 Unabhängiges Gutachten Griebnitzsee

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Engel-Fürstberger bringt den Antrag ein. Der Oberbürgermeister führt anschließend aus, dass diesbezüglich verschiedene Aspekte kritisch gewürdigt worden seien und im Ergebnis die Festlegung getroffen wurde, dass die Aufstellung des B-Planes mit externer Unterstützung erarbeitet werde, um damit auch neue Möglichkeiten auszuloten. Ebenso werde sich die Stadt für eine rechtlich saubere Argumentationsweise  extern beraten lassen, um alle Risiken zu minimieren und werde den B-Plan vor der Beschlussfassung noch einmal extern begutachten lassen, um rechtliche Risiken und finanzielle Aufwendungen zu kennen. Diese Maßnahmen entsprechen dem vorliegenden Antrag und wurden bereits in der dazu gebildeten ständigen Arbeitsgruppe besprochen. Damit habe sich der Antrag eigentlich erledigt und könne mit einer Protokollnotiz aus dem Geschäftsgang genommen werden.

Frau Engel-Fürstberger folgt diesem Vorschlag, wenn die Prüfungen eine Risikoanalyse und eine Kostenschätzung beinhalten und vor Beschlussfassung des B-Planes vorgelegt werden - dies sagt der Oberbürgermeister zu.

Herr Dr. Scharfenberg plädiert dafür, dass die genannten Schritte in einem vertretbaren Zeitrahmen erfolgen und fragt nach den diesbezüglichen Vorstellungen der Verwaltung. Der Oberbürgermeister führt aus, dass eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Stadtplanung allein damit beschäftigt sei und darüber hinaus die externe Beratung erfolge. Es gebe regelmäßige Abstimmungsrunden, auch in enger Verbindung mit anderen Bereichen der Verwaltung, wie z. B. die Naturschutzbehörde und parallel die rechtliche Begutachtung. Trotzdem wolle er so schnell wie möglich der Stadtverordneten-versammlung den neuen B-Plan vorlegen; allerdings unter der Maßgabe, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe, so dass März 2010 als realistisch angesehen werde. Das begründe sich auch in den aufwändigen naturschutzrechtlichen Untersuchungen, die über eine gesamte Vegetations-periode dokumentiert werden müssen.

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