18.06.2009 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 18.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und erläutert diese.
Herr Jäkel stellt fest, dass
hier auf einer Gewerbefläche größtenteils Wohnungsbau erfolgen soll.
Frau Holtkamp erklärt, dass eine Entwickelbarkeit der Fläche
festgestellt wurde. Diesbezüglich gibt es auch Konsens mit der
Wirtschaftförderung.
Herr Utting fragt nach dem Ergebnis im SB-Ausschuss.
Herr Dr. Seidel informiert, dass es im SB-Ausschuss eine
einstimmige Zustimmung zur
Drucksache gab.
Frau Oldenburg bittet um Betätigung, dass hier nicht nur eine
Konzeptvorstellung der Verwaltung realisiert werden soll. Sondern es einen
Investor gibt, der diese Maßnahme umsetzen will.
Frau Holtkamp erklärt, dass hier ein Investitionsinteresse
vorliegt.
Herr Dörschel stellt fest, dass der Einzelhandel seines Erachtens
nach relativ weit von der Wohnbebauung entfernt geplant ist. Er fragt, warum
dieser nicht in die Wohnbebauung integriert wird.
Frau Holtkamp macht deutlich,
dass dies im Detail im Planverfahren erklärt werden muss.
Herr Dr. Seidel vermutet, dass hier auch die Führung der Bahnlinie
Beachtung gefunden hat.
Herr Menzel weist darauf hin, dass durch die Errichtung weiterer
Gebäude die Versiegelung zunimmt. Er fragt, ob man sich an dieser Stelle auch
ökologisches Bauen vorstellen könne.
Frau Holtkamp erklärt, dass diese Fläche bereits in erheblichem
Maße versiegelt ist. Klima- und Lärmschutz werden beachtet.
Herr Lehmann empfiehlt die Zustimmung zur Drucksache.
Herr
Siebenhaar bittet den Maßstab der Abbildung zu beachten. Demnach sind die Wege
von den Wohnungen zu den Geschäften relativ kurz.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 bis 3).
2.
Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und
nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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