02.09.2009 - 5.11 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und für Stadtplanung und Bauen haben der Vorlage zugestimmt.

 

 

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 24.08.2009 mitgeteilt, dass noch Klärungsbedarf zur Dimensionierung und Anordnung der Optionsfläche für die Tennisanlage bestehe und die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgeschlagen.

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 09/SVV/0549 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und mehreren Stimmenthaltungen. 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 bis 3).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

 

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Anlagen zur Vorlage