29.09.2009 - 3.3 Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in de...

Beschluss:
vertagt
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Frau Tack bringt den Antrag ein. Anliegen war es, eine gemeinsame Behandlung mit dem Antrag 09/SVV/0191 (Offener Architektenwettbewerb SAN P 13) vorzunehmen und schlägt vor, auch diesen TOP zu vertagen.

 

Herr Dr. Seidel bittet, die Verwaltungsmeinung zu hören.

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass der Antrag sehr umfassend sei. Zu 1b (Landschafts- und Freiraumplanung) macht er aufmerksam, dass für Bauvorhaben in diesem Bereich im Jahr etwa 100.000 € zur Verfügung stünden; wenn dafür Wettbewerbe durchzuführen wären, wäre nichts mehr übrig, um an die Realisierung zu gehen.

 

Auch gäbe es für weite Teile im Bereich des KIS auch Bestandssanierungen bzw. komplexe Brandschutzsanierungen.

 

Aus diesem Grunde spricht sich Herr Goetzmann für eine dezidierte Entwicklung von Kriterien aus, wann der Einsatz eines Wettbewerbsverfahrens wichtig sei. Es sei durchgängig bei größeren Spielräumen gängige Praxis, Wettbewerbsverfahren einzubeziehen.

Auch im Bereich der städtebaulichen Planung erfolgt das Bemühen; jeweils vom Einzelfall abhängig, ob dies sinnvoll oder vom Thema angemessen ist.

Es muss dann allerdings auch einen Konsens geben, dass das Ergebnis des Wettbewerbes auch verfolgt und umgesetzt wird.

 

Deshalb spricht er sich nochmals dafür aus, dezidiert zu regeln; wie die Kriterien für die Anwendung dieser Verfahren sind. Dort wo Kosten von Verfahren nicht auf Dritte verteilt werden können; besteht Klärungsbedarf, wie die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden sollen.

 

Herr Richter (KIS) informiert, dass der Werksausschuss am Freitag diese Thematik behandelt habe. Er berichtet, dass in diesem Jahr gut 50 Projekte parallel gelaufen sind. Der Werksausschuss hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt; ggf. sollte geklärt werden, nach welchen Wertgrenzen od. ob als reguläres VOF-Verfahren geringere Kosten als beim Wettbewerb entstehen, festgelegt/geprüft werden.

 

Herr Pfrogner vertritt die Auffassung, dass der Antrag einem VOF-Verfahren entgegen wirken sollte.

 

Frau Tack äußert sich einverstanden, wenn eine Qualifizierung des Antrages erfolgt, was machbar ist. Es wäre hilfreich, wenn die Verwaltung einen Vorschlag für die Kriterien (wann und wofür) unterbreiten würde.

 

Herr Dr. Seidel merkt an, dass er noch nicht sehe, dass von Grundsatz Einigkeit besteht.

 

Der Antrag wird in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen.

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