27.10.2009 - 3.3 Städtebaulicher Vertrag Nuthewinkel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Dr. Seidel bringt den
Antrag ein. Ziel des Antrages sei, zu einer frühzeitigen Information über den
Entwurfsstand zu kommen.
Herr Goetzmann erinnert an die
in einer früheren Sitzung bereits gegebene Zusage der Verwaltung, über den
Stand der Planung und den zeitlichen Ausblick des Verfahrens im Januar 2010
informieren zu wollen. Er teilt zum Hintergrund mit, dass es Differenzen mit
der Projektträgerin hinsichtlich der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses gebe.
Er berichtet, dass es mit dem Aufstellungsbeschluss für das Verfahren den
Anspruch gegeben habe, die Begleitung mit einem städtebaulichen Wettbewerb
vorzunehmen. Dieser ist durchgeführt und die Ergebnisse der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben worden. Der damalige
Eigentümer habe an einen Bauträger verkauft. Für den Bauträger steht –
nachvollziehbar - nicht die städtebauliche Qualität im Mittelpunkt, sondern die
Marktgängigkeit und deshalb die Interessen derjenigen, die ein Grundstück
erwerben wollen. Hier laufen sehr intensive Diskussionen mit dem Bauträger.
Herr Dr. Seidel betont nochmals,
dass es ggf. notwendig wird, Festsetzungen zu treffen, die über die baurechtliche
Natur hinausgehen. Deshalb sei es hilfreich, bereits im Vorfeld über die
gegenwärtige Phase informiert zu werden und bittet um Abstimmung seines
Antrages.
Im Falle einer Empfehlung der DS
09/SVV/876 durch den Ausschuss sichert Herr Goetzmann die beantragte
Berichterstattung im Ausschuss zu, ohne dass es dazu des besonderen Beschlusses
der Stadtverordnetenversammlung bedürfe. Herr Dr. Seidel stellt für diesen Fall
in Aussicht, dass die Antragstellerin in der STVV den Antrag als durch
Verwaltungshandeln erledigt erklären wird.
Der
unveränderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den städtebaulichen Vertrag für die Bebauung im Nuthewinkel (Gebiet Bebauungsplan Nr. 2
Horstweg Süd) im Bauausschuss vorzustellen und über den Stand den Planungen zu
informieren.