11.11.2009 - 3 Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Recht
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Recht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eingangs
erläutert Herr Exner die Vorlage und begründet die Notwendigkeit der Aufnahme
der Bürgerbefragung in die Hauptsatzung. Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens
durch die Kommunalaufsicht gebe es von deren Seite keine rechtlichen Bedenken
zur Aufnahme in die Hauptsatzung, allerdings entfalte die Umfrage und deren
Ergebnisse keine Rechtswirksamkeit und sei auf Angelegenheiten von örtlicher
Bedeutung beschränkt.
In der sich anschließenden Diskussion schlägt Herr Dr.
Scharfenberg vor, dass die bisher nur auf den Hauptausschuss bezogenen
Regelungen auch für die Stadtverordnetenversammlung möglich gemacht werden
sollten.
Gegen das Rederecht des Stadtverordneten Voehse, Gruppe Die
Andere, erhebt sich kein Widerspruch. Herr Voehse fragt, warum die
Bürgerbefragung nicht durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werde
und betont, dass er das für eine Entmachtung dieses Gremiums halte. Im Weiteren
spricht er sich für eine Beschränkung auf die schriftliche Variante aus und
gegen eine online-Befragung.
Herr Naber betont, dass die Fraktion Grüne/B 90 der
Bürgerbefragung kritisch gegenüberstehe und direkte demokratische Elemente
favorisiere, denn dafür seien die Repräsentanten gewählt worden. Da seine
Fraktion der Bürgerbefragung
skeptisch gegenüberstehe, werde sie sich bei der Abstimmung der Stimme
enthalten.
Herr Utting führt aus, dass das Thema Bürgerbefragung in der
Fraktion FDP/Familienpartei „heiß“ diskutiert worden sei und eine schriftliche
Befragung favorisiert wurde.
Der Oberbürgermeister schlägt im Ergebnis der Diskussion
vor, die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss grundsätzlich über
eine Befragung beschließen zu lassen und somit nur den ersten Satz zu ändern.
Die Diskussion über die Form der Befragung halte er für abstrakt; mit der
Entscheidung über eine Bürgerbefragung sollte auch die Form festgelegt werden
und insofern alle drei Varianten
als Option erhalten bleiben.
Er
stellt anschließend die ergänzte Satzung zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt möge beschließen:
Erste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß
beigefügtem Wortlaut, einschließlich der Ergänzung im § 3a Satz 1, „Die Stadtverordnetenversammlung
und der Hauptausschuss können in Angelegenheiten der Landeshauptstadt
Potsdam eine Befragung der Bürger/innen beschließen.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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