11.11.2009 - 3 Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs erläutert Herr Exner die Vorlage und begründet die Notwendigkeit der Aufnahme der Bürgerbefragung in die Hauptsatzung. Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens durch die Kommunalaufsicht gebe es von deren Seite keine rechtlichen Bedenken zur Aufnahme in die Hauptsatzung, allerdings entfalte die Umfrage und deren Ergebnisse keine Rechtswirksamkeit und sei auf Angelegenheiten von örtlicher Bedeutung beschränkt.

In der sich anschließenden Diskussion schlägt Herr Dr. Scharfenberg vor, dass die bisher nur auf den Hauptausschuss bezogenen Regelungen auch für die Stadtverordnetenversammlung möglich gemacht werden sollten.

Gegen das Rederecht des Stadtverordneten Voehse, Gruppe Die Andere, erhebt sich kein Widerspruch. Herr Voehse fragt, warum die Bürgerbefragung nicht durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werde und betont, dass er das für eine Entmachtung dieses Gremiums halte. Im Weiteren spricht er sich für eine Beschränkung auf die schriftliche Variante aus und gegen eine online-Befragung.

Herr Naber betont, dass die Fraktion Grüne/B 90 der Bürgerbefragung kritisch gegenüberstehe und direkte demokratische Elemente favorisiere, denn dafür seien die Repräsentanten gewählt worden. Da seine Fraktion der Bürgerbefragung  skeptisch gegenüberstehe, werde sie sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Herr Utting führt aus, dass das Thema Bürgerbefragung in der Fraktion FDP/Familienpartei „heiß“ diskutiert worden sei und eine schriftliche Befragung favorisiert wurde.

Der Oberbürgermeister schlägt im Ergebnis der Diskussion vor, die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss grundsätzlich über eine Befragung beschließen zu lassen und somit nur den ersten Satz zu ändern. Die Diskussion über die Form der Befragung halte er für abstrakt; mit der Entscheidung über eine Bürgerbefragung sollte auch die Form festgelegt werden und insofern  alle drei Varianten als Option erhalten bleiben.

 

Er stellt anschließend die ergänzte Satzung zur Abstimmung:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß beigefügtem Wortlaut, einschließlich der Ergänzung im § 3a Satz 1,  Die Stadtverordnetenversammlung und der Hauptausschuss können in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam eine Befragung der Bürger/innen beschließen.“

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=56669&selfaction=print