15.12.2009 - 3.5 Baustandards (Wiedervorlage)

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag ist zum wiederholten Male auf der Tagesordnung des Ausschusses.

 

Herr Menzel bringt den Antrag nochmals ein.

 

Herr Hoffmann (Gründungsmitglied Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) benennt kurz die Vorteile nachhaltigen Bauens.

 

Verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder z.B. hinsichtlich der Unterschreitung der aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV) um 50 %, Ansetzen der Umweltkosten mit mind. 25 € pro Tonne etc. können im Laufe der Diskussion weder durch den Antragsteller Herrn Menzel sowie Herrn Hoffmann zufriedenstellend beantwortet werden. Seitens der Ausschussmitglieder sei erwartet worden, dass die antragstellende Fraktion eine Überarbeitung des Antrages vornimmt bzw. einen in allen offenen Fragen auskunftsfähigen Sachverständigen in die Ausschusssitzung einlädt.

 

Herr Jäkel teilt mit, dass in der Beratung des Werksausschuss KIS zum Ausdruck gebracht worden ist, dass es zu einer unweigerlichen Erhöhung der Investitionskosten führen würde und deshalb die Form des Antrages als unverhältnismäßig mit 1/6/1 abgelehnt worden sei.

 

Herr Dr. Seidel empfiehlt dem Antragsteller, die Punkte 1 und 4 ersatzlos zu streichen. Die Punkte 2 und 3 wären aus KOUL-Sicht eine vernünftige Orientierung.

 

Herr Pfrogner spricht sich für eine Überarbeitung des Antrages hinsichtlich Konkretisierung der Punkte 2 und 3 aus. Diese sollten als politisches Signal formuliert werden.

 

Herr Klipp äußert sein Bedauern über das breite Ablehnungsbild. Hier handelt es sich um Bauen der öffentlichen Hand. Bzgl. der Klimaschutzfragen sehe er eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Bei den Kosten sei der gesamte Lebenszyklus der Immobilie zu betrachten. Er spricht sich gegen eine pauschale Beurteilung/Ablehnung aus und befürwortet die Durchführung einer Abwägung.

 

Herr Maschmeier (KIS) äußert u.a., dass man im Interesse der Stadt grundsätzlich versucht, die Betriebskosten niedrig zu halten. Das bedeutet, dass der KIS nicht grundsätzlich dagegen spricht, sondern sich die Frage stellt, woher die Finanzierung für den erhöhten Standard erfolgen solle.

Er halte die Probe am Einzelprojekt für sinnvoll, wenn finanzielle Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach weiteren Äußerungen einzelner Teilnehmer zieht Herr Menzel als Antragsteller die Punkte 1 und 4 zurück und bittet um Zustimmung zu den Punkten 2 und 3.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Bei zukünftigen Neubauten der Landeshauptstadt Potsdam soll i.d.R. der Plus Energie-Haus Standard angestrebt werden. Bei Sanierungsbauvorhaben ist ein Niedrigenergiehausstandard anzustreben. Dabei sind die Anforderungen der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV) um 50% zu unterschreiten. Bei Abweichung von dieser Regel sind die Gründe und deren Abwägung der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorzulegen. Grundsätzlich sind bei jedem Vorhaben die wirtschaftlichen und energetischen Bilanzierungen im Hinblick auf die Investitionskosten, den zu erwartenden Betriebskosten und Energieeinsparungen den Ausschüssen KOUL und SB vor der Ausschreibung darzulegen. 2. Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung anzustreben, bei Bauvorhaben den Goldstandard des Deutschen Gütesiegels für Nachhaltiges Bauen zu implantieren.

 

3. 2. Die Leitlinien des Bundes zum Nachhaltigen Bauen sind in wesentlichen Teilen , insbesondere die Belange des Klimaschutzes, in den Entwurf der Leitlinien der Landehauptstadt Potsdam zum wirtschaftlichen Bauen zu integrieren. Bei den Umweltkosten ist die CO2-Emission mit mindestens 25 € pro Tonne anzusetzen.

 

4. Auftragsvergaben werden zukünftig nicht von vorneherein an den Bestbieter, sondern unter stärkerer Gewichtung der nachhaltigen Nutzung bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

 

Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.