15.12.2009 - 3.5 Baustandards (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch überwiesen Werksausschuss KIS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0680 Baustandards
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Der
Antrag ist zum wiederholten Male auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Herr
Menzel bringt den Antrag nochmals ein.
Herr Hoffmann (Gründungsmitglied Deutsche Gesellschaft für
nachhaltiges Bauen) benennt kurz die Vorteile nachhaltigen Bauens.
Verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder z.B.
hinsichtlich der Unterschreitung der aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV)
um 50 %, Ansetzen der Umweltkosten mit mind. 25 € pro Tonne etc. können im
Laufe der Diskussion weder durch den Antragsteller Herrn Menzel sowie Herrn
Hoffmann zufriedenstellend beantwortet werden. Seitens der Ausschussmitglieder
sei erwartet worden, dass die antragstellende Fraktion eine Überarbeitung des
Antrages vornimmt bzw. einen in allen offenen Fragen auskunftsfähigen
Sachverständigen in die Ausschusssitzung einlädt.
Herr Jäkel teilt mit, dass in der Beratung des
Werksausschuss KIS zum Ausdruck gebracht worden ist, dass es zu einer
unweigerlichen Erhöhung der Investitionskosten führen würde und deshalb die
Form des Antrages als unverhältnismäßig mit 1/6/1 abgelehnt worden sei.
Herr Dr. Seidel empfiehlt dem Antragsteller, die Punkte 1
und 4 ersatzlos zu streichen. Die Punkte 2 und 3 wären aus KOUL-Sicht eine
vernünftige Orientierung.
Herr Pfrogner spricht sich für eine Überarbeitung des
Antrages hinsichtlich Konkretisierung der Punkte 2 und 3 aus. Diese sollten als
politisches Signal formuliert werden.
Herr Klipp äußert sein Bedauern über das breite
Ablehnungsbild. Hier handelt es sich um Bauen der öffentlichen Hand. Bzgl. der
Klimaschutzfragen sehe er eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Bei
den Kosten sei der gesamte Lebenszyklus der Immobilie zu betrachten. Er spricht
sich gegen eine pauschale Beurteilung/Ablehnung aus und befürwortet die
Durchführung einer Abwägung.
Herr Maschmeier (KIS) äußert u.a., dass man im Interesse der
Stadt grundsätzlich versucht, die Betriebskosten niedrig zu halten. Das
bedeutet, dass der KIS nicht grundsätzlich dagegen spricht, sondern sich die
Frage stellt, woher die Finanzierung für den erhöhten Standard erfolgen solle.
Er halte die Probe am Einzelprojekt für sinnvoll, wenn
finanzielle Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.
Nach
weiteren Äußerungen einzelner Teilnehmer zieht Herr Menzel als Antragsteller
die Punkte 1 und 4 zurück und bittet um Zustimmung zu den Punkten 2 und 3.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei zukünftigen Neubauten der Landeshauptstadt
Potsdam soll i.d.R. der Plus Energie-Haus Standard angestrebt werden. Bei
Sanierungsbauvorhaben ist ein Niedrigenergiehausstandard anzustreben. Dabei
sind die Anforderungen der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV) um
50% zu unterschreiten. Bei Abweichung von dieser Regel sind die Gründe und
deren Abwägung der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorzulegen.
Grundsätzlich sind bei jedem Vorhaben die wirtschaftlichen und energetischen
Bilanzierungen im Hinblick auf die Investitionskosten, den zu erwartenden
Betriebskosten und Energieeinsparungen den Ausschüssen KOUL und SB vor der
Ausschreibung darzulegen. 2. Es ist eine freiwillige
Selbstverpflichtung anzustreben, bei Bauvorhaben den Goldstandard des Deutschen
Gütesiegels für Nachhaltiges Bauen zu implantieren.
3. 2. Die Leitlinien des Bundes zum Nachhaltigen Bauen
sind in wesentlichen Teilen , insbesondere die Belange des Klimaschutzes, in
den Entwurf der Leitlinien der Landehauptstadt Potsdam zum wirtschaftlichen
Bauen zu integrieren. Bei den Umweltkosten ist die CO2-Emission mit
mindestens 25 € pro Tonne anzusetzen.
4. Auftragsvergaben werden zukünftig nicht von
vorneherein an den Bestbieter, sondern unter stärkerer Gewichtung der
nachhaltigen Nutzung bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt.