10.02.2010 - 7 Rechte von Kindern

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Müller bringt den Antrag namens der Antragstellerin ein, verweist auf die bereits in der letzten Sitzung der StVV dazu vorgetragene Begründung und erläutert das Anliegen.

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Naber, dass die Fraktion Grüne/ B 90 das Anliegen teile, aber mit der Form immer wiederkehrender Antragstellungen Probleme habe. Nach dem Motto „wir wollen was für Kinder tun – Verwaltung qualifiziere unseren Antrag“ werde ein unkonkretes Anliegen formuliert und es der Verwaltung überlassen, Ideen zu qualifizieren, die man nicht greifen könne. Auch die im Punkt 2 enthaltene Bitte an die Landesregierung könne nicht nachvollzogen werden, weil die politischen Konstellationen im Land dagegen sprechen.

Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass man die Diskussion nicht so führen könne – „das Anliegen ist gut – die Form gefällt aber nicht und deshalb lehne ich das ab“. Er meine, dass im Laufe der Diskussion Ideen geboren werden, mit denen dann alle leben können.

Frau E. Müller stellt anschließend die Aktivitäten der Verwaltung dar und verweist darauf, dass es im Jahr der Familie sehr schwierig sei, mit einem derartigen Antrag umzugehen, ohne einen falschen Zungenschlag. Mit der Mitteilungs-vorlage - 07/SVV/0046 – aus dem Jahr 2007 wurden in  Kurzform die Handlungsempfehlungen der Leitlinie und deren aktuellen Umsetzungsstand aufgegriffen, die bereits begonnenen Projekte zur Steigerung der Familienfreundlichkeit in Potsdam und künftige Vorhaben mit konkretem Zeitplan dargestellt. Das Thema werde seitens der Fachverwaltung sehr ernst genommen, ebenso wie das Thema „Kinderschutz“. Dazu gebe es Vereinbarungen, die mit verschiedenen Trägern abgeschlossen wurden, ebenso zwischen dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt sowie mit dem Klinikum und den Fachstellen des Landes. Für sie stehe die Frage, wie das in konkreterer Form verbindlich dargestellt werden solle.

Bezug nehmend auf die Diskussion merkt Frau Dr. Müller an, dass hier automatisch unterstellt werde, dass das gut Geleistete klein geredet werden solle. Sie betont, dass das mitnichten so sei und die Fraktion die Bemühungen der Stadt durchaus sehe. Aus den Darstellungen der Beigeordneten Frau E. Müller sei abzuleiten, dass die Verantwortung im Kinder- und Jugendhilfebereich ernst und wahrgenommen werde – aber da gehöre das auch hin. Das Anliegen des Antrags gehe aber darüber hinaus und es stelle sich die Frage, warum z. B. das Kinder- und Jugendbüro eine „Tippel-Tappel-Tour“ gehen müsse, um bestimmte Vorhaben umsetzen zu können. Es gehe also um eine Vereinfachung, schnelle Handlungsmöglichkeiten, ein schnelles feedback, wozu Kreativität gefordert sei, die es aber in einzelnen Bereichen schon gebe.

Herr Schröder betont, dass es schade wäre, den Antrag abzulehnen – dafür sei das Thema zu wichtig. Er fordert die Antragstellerin auf, genau zu definieren, wo Änderungs- und Verbesserungsbedarf bestehe und konkret zu sagen, wo eine Entbürokratisierung und eine Vereinfachung nötig sei. Frau Engel-Fürstberger schließt sich den kritischen Worten der Vorredner an und meint, dass Frau Dr. Müller als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses viele Möglichkeiten habe genau das auszugestalten und  einige dieser Möglichkeiten habe sie auch schon selbst benannt. Sie empfiehlt, sich mit diesem Thema intensiver und genauer zu befassen, denn – auch da schließe sie sich den Vorrednern an – dazu sei das Thema zu wichtig.

Darauf Bezug nehmend entgegnet Frau Dr. Müller, dass das Thema zu wichtig sei, um eine Prinzipiendiskussion zu eröffnen, wie Anträge auszusehen haben und wie nicht. Im Antrag stehe doch nur eine Prüfung der Verwaltung als Anliegen drin und sie könne natürlich noch drei konkretisierende Stabstriche darunter setzen, um sich dann evtl. vorwerfen zu lassen, der Verwaltung alles vorzuschreiben. Sie wünsche sich ein aufeinander Zugehen bei solchen Dingen.

 

Herr Schröder verweist nochmals darauf, dass es Ziel der Diskussion sei, den Antrag zu konkretisieren, weil sonst die Verwaltung sagen könne: „Machen wir doch schon alles.“ Auf seinen Vorschlag, darüber nochmals nachzudenken und den Antrag zurückzustellen, Bezug nehmend, betont Herr Dr. Scharfenberg, dass er die Diskussion positiv nehme und das Grundanliegen mitgetragen werde. Der Antrag solle 14 Tage zurückgestellt und bis dahin eine Verständigung herbeigeführt werden.

 

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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