23.03.2010 - 3.4 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Es erfolgt Verständigung dahingehend, dass eine nochmalige Abstimmung des CDU-Antrages zu MHP (aufgrund des anderen Abstimmungsergebnisses im KOUL-A.) nicht erforderlich ist.

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass die Verwaltung einen Änderungsantrag zur Vorlage einbringen wird (sh. Tischvorlage).

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) berichtet über die Regelung des Bundes zum Wegfall der Einspeiseförderung der Energie aus Freiflächensolaranlagen auf Ackerflächen. Aus diesem Grund unterbreitet die Verwaltung folgenden  Änderungsvorschlag: Herausnahme der Darstellung „Eignungsgebiet für Solaranlagen“ aus dem FNP. Damit wird der Bau solcher Anlagen nicht auf die zwei, bisher auf Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Eignungsgebiete (z.Z. Ackerflächen) und auf Gewerbeflächen beschränkt.

 

Die Begründung des FNP wäre in dem Sinne anzupassen, dass für die Stadt Potsdam die Erzeugung erneuerbarer Energien eine Rolle spielt; Vorrangflächen hierfür aber nicht dargestellt werden, sondern die Prüfung auf Eignung auf Antrag vorgenommen werden kann.

Demzufolge wäre der Beschlussvorschlag „Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam: öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes“ um Punkt 1 A zu ergänzen:

1 A. Die im 2. Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete für Solaranlagen werden aus der Darstellung heraus genommen. Die Begründung ist entsprechend zu ändern.

 

 

Auf diverse Vorbehalte und Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein; so macht er deutlich, dass die Zulässigkeit dann gegeben wäre, wenn nicht andere öffentlich-rechtlichen Belange entgegen stehen. Mit dieser vorgeschlagenen Änderung entsteht ein höheres Maß an Flexibilität.

Von der Förderung her ist klar zu sagen, dass auf jeden Fall ein Bebauungsplan für die Einspeisevergütung erforderlich sei. Was die Genehmigungsfähigkeit betrifft, ist die Schaffung von Baurecht – B-Plan- Voraussetzung. Flächensolaranlagen sind solche, die eigenständig (nicht an od. auf Gebäuden) auf der Bodenfläche angebracht werden.

 

 

Herr Klipp ergänzt, dass Flächensolaranlagen keine Versiegelung der Flächen zur Folge haben. Die von Herrn Dr. Seidel geäußerte Erwartungshaltung an die Stadt, das gesamte Stadtgebiet auf Eignung für Flächensolaranlagen durchzuprüfen, sei nicht zu leisten.

Die Bundesregierung plant ab Juli 2010 die Reduzierung der Einspeisevergütung und hat vor, landwirtschaftliche Flächen auszuschließen.

 

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Zusätzlich zur bereits erfolgten Abstimmung in der Sitzung des SB-Ausschusses am 9.3.2010 wird folgende Änderung zur Abstimmung gestellt:

 

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage „Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam: öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes“ wird um Punkt 1 A ergänzt:

1 A. Die im 2. Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete für Solaranlagen werden aus der Darstellung heraus genommen. Die Begründung ist entsprechend zu ändern.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

 

Eine Wiederholung der bereits in der Sitzung am 9.3.2010 erfolgten Abstimmung wird nicht gewünscht.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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