07.04.2010 - 6.8 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 07.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die
mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegten
Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die
Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des
Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2011 sind die beigefügten Budgetvorgaben
für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).
2. Die
mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 bis 2013
vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage
für die Investitionsplanung 2011.
3. Zur
notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen
den Budgets vorgenommen werden.
4. Etwaige
Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber
dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung
zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
5. Zur Aufrechterhaltung eines
möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise
auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).
6. Dem
beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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