25.08.2010 - 11.1 Nutzung des Einzelfahrscheins in beide Fahrtric...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Scharfenberg macht nochmals deutlich, dass es darum gehe, dass ein Einzelfahrschein nur in eine Fahrtrichtung genutzt werden könne. Er sei mit dem Inhalt der Mitteilungsvorlage unzufrieden. Wenn er lese, dass eine Wiedereinführung der Nutzung des Einzelfahrscheins für Hin- und Rückfahrten nur in Abstimmung mit dem VBB erfolgen könne und dann noch gesagt werde, dass dies zu Einnahmeverlusten führen würde, so sei dies sehr unbefriedigend.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass man dies nur gemeinsam mit dem VBB regeln könne. Der zweite Aspekt wäre, Einnahmeverluste in Kauf zu nehmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg ist der Auffassung, dass man dies für die LHP in eigener Verantwortung regeln könnte.

 

Herr Exner weist darauf, dass man im VBB eine einheitliche Tarifsystematik wolle.  Er geht im Weiteren auf die in der Vorlage genannten Gesichtspunkte ein. Er spricht sich dagegen aus, sich aus dem VBB zu „verabschieden“. Die Tarifreform von 2004 habe bewusst die Abonnements und die Vergünstigungen bei Einzelfahrscheinen abgeschafft. Wer jetzt wieder zu Vergünstigungen bei Einzelfahrscheinen zurückgehen wolle, müsse dann auch sagen, dass die Einnahmeverluste durch Verteuerung der Abonnements aufgefangen werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg versteht das Vorgehen als reine „Abzocke“, wenn es früher selbstverständlich war, einen Einzelfahrschein in beide Fahrtrichtungen zu nutzen und jetzt stehe in der Vorlage, dass dies aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft wurde. Für ihn ist der Inhalt der Vorlage nicht akzeptabel.

 

Frau Engel-Fürstberger führt u.a. aus, dass es legitim sei, zu diskutieren, jedoch stehe der ViP „auf Anschlag“; es sei jedoch auch legitim zu sagen, dass man etwas Besonderes wolle. Sie würde die Kundenbindung im Hintergrund sehen, da die Frage sei, inwieweit die Einzelfahrscheinlösung bei der Kundenbindung greife.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2010 zur Drucksache 09/SVV/1155 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg darauf zu drängen, dass Einzelfahrscheine für den ÖPNV in Potsdam, wie früher, innerhalb der Geltungsdauer von einer Stunde auch für Rückfahrten genutzt werden können.

Ein Zwischenbericht sollte im Juni 2010 der SVV gegeben werden. Dem wird hiermit entsprochen.

 

Das Anliegen des Beschlusses wurde im Rahmen der Tarifarbeit mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH besprochen sowie als Anliegen der Landeshauptstadt Potsdam zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen der Verbund-Tarifentwicklung aufgenommen.

 

Aus heutiger Sicht wird wie folgt Stellung genommen:

 

Im Rahmen der Tarifanpassung 2004 wurde im Interesse der Einnahmenverbesserung der Verkehrsunternehmen im gesamten Verbundgebiet die Möglichkeit von Rund- und Rückfahrten mittels eines Einzelfahrausweises abgeschafft.

Diese Entscheidung für das gesamte Verbundgebiet wurde neben der wirtschaftlichen Komponente auch im Zusammenhang mit der Stammkundenbindung getroffen. Das bedeutet, dass durch die Absenkung der Nutzenschwellen zwischen Einzelfahrausweis und Umweltkarte bzw. Abonnement die Attraktivität der Zeitkarten erheblich erhöht wurde. Der Kauf z.B. einer Umweltkarte Potsdam AB lohnt sich seitdem bereits ab 21 Fahrten im Monat.

 

Weiterhin kann rückblickend festgestellt werden, dass die Abschaffung der Rund- und Rückfahrten nicht zu Fahrgastverlusten im Bartarif geführt hat, so dass die Wiedereinführung durch den VBB nicht vorgesehen ist, es hierfür voraussichtlich keine Mehrheiten im Aufsichtsrat geben wird. Eine Änderung der tariflichen Regelungen für Einzelfahrausweise in Potsdam wäre außerdem von allen Verkehrsunternehmen, die Leistungen im Tarifbereich Potsdam erbringen, mitzutragen und umzusetzen, was ebenfalls nicht zu erwarten ist.

 

Für Potsdam muss prognostiziert werden, dass die Wiedereinführung von Rund- und Rückfahrten zu Einnahmeverlusten in sechsstelliger Höhe führen würde, da Fahrgäste, die heute zwei Einzelfahrten lösen, zukünftig nur noch einen Fahrausweis benötigen würden.  Es würden sich jedoch keine nennenswerten Fahrgastzuwächse verzeichnen lassen. Diese voraussichtlich eher geringen Zuwächse würden die kalkulatorisch ermittelten Einnahmeverluste bei Weitem nicht ausgleichen.

 

Um die entstehenden Einnahmeverluste gering zu halten, müssten andere Tarifangebote im Tarifbereich Potsdam mindestens um 3 % angehoben werden.

 

 

 

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