22.03.2011 - 4.9 Gebührensatzung der Musikschule der Landeshaupt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Lupuleak teilt eine Tischvorlage zur Gebührensatzung der Musikschule aus und erläutert, dass diese Satzung neue Chancen und Möglichkeiten biete. So können die Nutzer zum Beispiel bereits drei Monate nach Teilnahmebeginn statt bisher nach sechs Monaten kündigen oder zwischen sieben statt bisher vier Unterrichtsformen wählen. Das MWFK setzte mit seinem neuen Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ neue Maßstäbe, denen die Satzung bezüglich der Begabtenförderung und der studienvorbereitenden Ausbildung konsequent angepasst werden müsse, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Mit Einführung des Förderprogramms wurden Übergangsvorschriften erlassen, die für das Schuljahr 2010/11 greifen. Sollten im Sommer 2011 die Voraussetzungen nicht geschaffen werden können, würden jährlich 12.500,00 € für Begabtenförderung sowie studienvorbereitende Ausbildung verloren gehen. Um den Vorgaben des HSK gerecht zu werden, müssen in der Satzung die Voraussetzungen bezüglich des Gruppenunterrichts geschaffen werden. Künftig soll es vier verschiedene Möglichkeiten geben, zwischen denen der Nutzer wählen könne. Damit gebe es ein neues Gebührenmodell, das den Gruppenunterricht mit zwei und mehr Schülern überhaupt erst ermögliche. Die Gebühren für die Kurse bleiben vom Vorschlag unberührt. Es gebe auch weiterhin einen Ermäßigungsparagraphen. Durch die verschiedenen Preissegmente von 29,00 € bis 86,00 € sowie die Familien- und Sozialermäßigungen sei sichergestellt, dass keinem Kind der Besuch der Musikschule verwehrt bleibe.

 

Frau Dr. Orlowski erkundigt sich, ob die Lehrkräfte nach Tarifvertrag entlohnt werden.

 

Frau Lupuleak informiert, dass die Musikschule 1/3 Honorarkräfte und 2/3 Festangestellte habe.

 

Frau Schulze fragt, ob die Satzung mit Lehrkräften und Eltern im Vorfeld diskutiert wurde.

 

Frau Lupuleak erläutert, dass man vorsichtig sein solle mit Eltern darüber zu sprechen. Sie wolle einer Beschlussfassung nicht vorgreifen.

 

Frau Dr. Magdowski erklärt, dass auch Eltern begreifen müssen, dass man nicht über sechs Jahre gleiche Gebühren erhalten könne. Sozialtarife für Bedürftige bleiben erhalten.

 

Frau Schummel fragt, wie Geringverdiener berücksichtigt werden und was mit Angeboten für Migrantenkinder gemeint sei. Sie möchte wissen, ob Migranten, die eine Befähigung haben, auch an der Musikschule unterrichten können.

 

Frau Lupuleak beantwortet die Fragen.

 

Frau Engel-Fürstberger hält die Erhöhung für angemessen.

 

Herr Menzel stellt den Geschäftsordnungsantrag: Ende der Diskussion.

 

Herr Schrödersst die Vorlage abstimmen.

Reduzieren

Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die

Gebührensatzung der Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam zu beschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=67476&selfaction=print