27.06.2011 - 5.4 Werbesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mo., 27.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0969 Werbesatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der neuen Fassung (mit Datum vom 05.05.2011) mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse ausgereicht und von der Antragstellerin übernommen wurden.
Ergänzungsantrag:
Namens der Fraktion Potsdamer Demokraten beantragt der Stadtverordnete Cornelius:
An den Beschlusstext soll angefügt werden:
Die Verwaltung wird beauftragt, sinngemäß entsprechende Regelungen für die Straßen und Stadtteile des Geltungsbereiches der Werbesatzung festzulegen.
Abstimmung:
Dieser Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 6 Ja-Stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 27.02.2006 in der Weise zu ändern, dass folgende Werbeanlagen erlaubnisfrei möglich sind:
1. Pro Ladeneinheit sollen 2 Verkaufsauslagen/Warenpräsentationen im Kleinpflasterbereich zur Häuserfront erlaubnisfrei möglich sein.
Für Auslagenstände vor Blumengeschäften gilt die Regelung über genehmigungsfreie Vorhaben nach § 55, Abs. 9; Nr. 9 bzw. Nr. 11 der Brandenburgischen Bauordnung.
2. Pro Ladeneinheit soll ein Fahrradständer mit Werbeanlage (Gesamtgröße: max. Höhe 1,50 m, Breite 0,90 m) oder wahlweise ein Werbeaufsteller möglich sein; dabei darf die Werbeanlage daran eine maximale Größe von 1 m² (Vor- und Rückseite zusammen) haben.
Der Bereich des Großpflasters/Granitplatten ist völlig frei zu halten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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