27.09.2011 - 3.4 B- Plan Nr. 122 (Wiedervorlage...

Beschluss:
vertagt
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Herr Kahle (Stadtplanung und Bauordnung) berichtet, dass die Kleingartenkommission am 13.9.2011 u.a. zu dieser Thematik getagt hat. Hauptgegenstand war, dass für das Gebiet nördlich planungsrechtliche Baurechte bestehen und bereits bei zwei Grundstücken Vorhaben gemäß § 15 BauGB zurück gestellt worden sind, die sich im Widerspruch zu den bisher formulierten Planungszielen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Für den Erhalt von Kleingärten auf diesen Flächen besteht kein Erfordernis, so dass die Kleingartenkommission der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches zugestimmt hat (Das Protokoll der Kleingartenkommission wird als Anlage beigefügt).

 

 

Herrkel bestätigt, dass sich die Kleingartenkommission mehrmalig mit dieser Thematik befasst habe, einschl. der Durchführung eines Ortstermines. Die Kleingartenkommission ist übereinstimmend der Auffassung gefolgt, eine Veränderung des Geltungsbereiches vorzunehmen, um dann den Geltungsbereich als Ganzes zu entwickeln.

 

 

Herr Heuer fragt nach, ob es die Zustimmung aus der Sparte Glienicker Winkel zu diesem Vorgehen gibt. Dies wird von der Verwaltung bejaht.

 

 

Die im Antrag 11/SVV/1051 enthaltene Terminstellung März 2011 ist hinfällig, der Antrag wird in der kommenden Sitzung nochmals aufgerufen, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, einen realistischen Termin zu benennen.

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Anlagen