30.11.2011 - 12 Begrenzung von Geschäftsführergehältern in städ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Rose bringt den Antrag ein. Herr Exner verweist in seinen Ausführungen auf einen ähnlich bereits beschiedenen Antrag, in dem allerdings keine „höheren Gehälter bzw. Bezüge als der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam“ gefordert worden seien – jetzt sind es doppelt so hohe Bezüge. Er erläutert, dass die Besetzung unter der Prämisse, den bestmöglichen Geschäftsführer zu finden, erfolge und das könne dann mal mehr und auch mal weniger sein als das, was jetzt in dem Antrag gefordert werde. Deshalb empfehle er die Ablehnung.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass der Antrag ein wichtiges Anliegen aufgreife, was in der Stadt hitzig debattiert worden sei. Außerdem habe er um eine Darstellung gebeten, wie das in anderen Städten gehandhabt werde, so dass man sich auf dieser Basis verständigen könne. Darüber hinaus bestehe das Anliegen, Geschäftsführergehälter zu veröffentlichen, schon seit Ende der 90-er Jahre.

Frau Dr. Müller meint, dass das Problem darin bestehe, dass in Unkenntnis der jetzigen Gehälter die Konsequenzen nicht abschätzbar seien. Außerdem gelte es nicht nur Quantitäten zu betrachten, sondern auch die Qualität zu berücksichtigen. Berlin sei da schon einen Schritt weiter und veröffentliche die Gehälter nicht nur im Netz, sondern auch in Zeitungen. Mit dem Wissensstand von heute sei eine Entscheidung nicht möglich, weil dafür Relationen gebraucht werden.

Herr Schröder meint, dass sich das Gehalt für die Geschäftsführer  nach Verantwortung und Leistungsumfang des Unternehmens richten und ein Maß für eine ausgewogene Bezahlung gefunden werden müsse. Herr Heuer verweist auf einen bereits gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die für eine Veröffentlichung der Gehälter  notwendige Klausel in die neu abzuschließenden Verträge aufzunehmen, womit die Stadt also auf einem guten Weg sei. Außerdem, so der Oberbürgermeister, werden die Gehälter im nicht öffentlichen Teil des Beteiligungsberichtes aufgeführt, soweit die genannte Klausel schon in den Verträgen stehe. Schwierig sei, die Zahlen ins Verhältnis zu setzen, weil hier auch die Größe des Unternehmens, der Umsatz etc. eine Rolle spiele. Das könne beispielhaft vorgelegt werden; er meine aber, dass das generell nicht helfen werde.

 

Der Verfahrensvorschlag  von Herrn Dr. Scharfenberg, den Antrag zurückzustellen und die Verwaltung nochmals feststellen zu lassen, in welchen Verwaltungen das gemacht werde und mit welchen Zahlen, um sich auf dieser Grundlage erneut zu verständigen, wird mit 9 Nein-Stimmen, bei 7 Ja-Stimmen abgelehnt, so dass der vorliegende Antrag zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der städtischen Betriebe werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in den kommunalen Unternehmen keine Arbeitsverträge mehr abgeschlossen werden, durch die Geschäftsführer/innen oder leitende Angestellte Gehälter bzw. Bezüge erhalten, die mehr als doppelt so hoch sind wie die Bezüge des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            10

Stimmenthaltung:                0

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.