17.11.2011 - 4.6 Lärmschutzmauer Brauhausberg/ Templiner Straße

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Heuer bringt den Antrag ein.

 

Herr Praetzel erklärt, dass die benannte Straße auch Gegenstand im Lärmaktionsplan ist.

Mit der Änderung der Verkehrsführung soll eine Lärmminderung geschaffen werden.

Er weist darauf hin, dass eine aktive Lärmschutzwand nur durch Landeshauptstadt Potsdam aufgestellt werden kann.

 

Herr Kirsch fragt, ob geprüft werden kann, das Geld für eine schnelle Maßnahme der Verlagerung der Straßenführung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Schultheiß fragt ob im Antrag bedacht wurde, dass die Situation verändert wird.

 

Herr Jäkel betont, dass es den Anwohnern nicht darum geht, dass die Fahrzeuge in eine andere Richtung fahren, sondern einermschutzwand zu errichten. Er bittet darum, dass die Anwohner hier unterstützt werden.

 

Herr Praetzel macht darauf aufmerksam, dass keine bauliche massive Maßnahme erfolgen kann. Andere Maßnahmen, wie z.B. Pflanzungen wären möglich. Er erklärt sich bereit,r ein Gespräch mit den Anwohner zur Verfügung zu stehen.

 

Herr Jäkel hat im Gespräch mit Anwohnern erfahren, dass es nicht zwingend eine rmschutzwand sein muss, sondern ein geeignetes Mittel.

 

Herr Heuer weist darauf hin, dass es sich um Eigenmittel der Anwohner handelt. Er formuliert den Antrag wie folgt um:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie den Anwohnern der Straße „Am Brauhausberg/Obere Templiner Straß ermöglicht werden kann, den Grünstreifen (ehemalige Straßenbahntrasse) zur eigenverantwortlichen Errichtung und Unterhaltung einer Lärmschutzmaßnahme zu nutzen und bei der Schaffung der nötigen Planungsvoraussetzungen unterstützt.“

 

Er bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie den Anwohnern der Straße „Am Brauhausberg/Obere Templiner Straß ermöglicht werden kann, den Grünstreifen (ehemalige Straßenbahntrasse) zur eigenverantwortlichen Errichtung und Unterhaltung einer Lärmschutzmaßnahme zu nutzen und bei der Schaffung der nötigen Planungsvoraussetzungen unterstützt werden können.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                               0

Stimmenthaltung:         0