07.12.2011 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", Planungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Planungsziele (Seite 6 der Vorlage) einzeln abgestimmt.  

Den Punkten 1. bis 3.  hat der o. g. Ausschuss zugestimmt und den Punkt 4. abgelehnt.

 

 

Den Stadtverordneten wurde ein Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW (mit Datum vom 06.12.2011) ausgereicht; dieser wird  vom Stadtverordneten Lehmann eingebracht und hat folgenden Wortlaut:

 

Punkt 4, Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Bebauungsplan auf den Erweiterungsflächen ist Variante 5 ‚Gewerbe und nicht zentrenrelevanter Handel im Süden’ soll lauten:

Von der Trebbiner Straße soll eine Erschließungsstraße mit Kreisverkehr zur südlichen Anbindung der Gewerbetriebe in das Kirchsteigfeld geführt werden. Östlich dieser Straße sollen auf einer 50.000 m²  umfassenden Fläche Gewerbegebiete entwickelt werden. Westlich (34.000 m²)  der Erschließungsstraße soll der Wald erhalten bleiben. Zwischen dem im B-Plan bereits festgesetzten und den zu ergänzenden Gewerbegebieten sowie östlich dieser Ergänzungsflächen soll eine Begrünung erfolgen.

 

 

Per Geschäftsordnungsantrag wird von der Fraktion CDU/ANW beantragt, über die Planungsziele (Seite 6 der Vorlage), Punkte 1. bis 4. einzeln abzustimmen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Abstimmung:

Punkt 1. der Planungsziele mit dem Wortlaut:

 

1.       Das Mischgebiet am nördlichen Rand des Priesterwegs soll zu einem Allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Punkt 2. der Planungsziele mit dem Wortlaut:

 

2.       Eine östliche Erweiterung der Nahversorgung soll nur auf Basis negativer Ergebnisse einer Risikobewertung der dauerhaften Tragfähigkeit der bestehenden Nahversorgungseinrichtungen ermöglicht werden.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Punkt 3. der Planungsziele mit dem Wortlaut:

 

3.       Für die festgesetzten Gewerbegebiete sollen flexiblere Regelungen für Bebaubarkeit und Nutzbarkeit für Gewerbe und zur Gestaltung des Übergangs zu den angrenzenden Wohngebieten getroffen werden.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion CDU/ANW beantragte Änderung des Punktes 4 mit dem Wortlaut:

4.              Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Bebauungsplan auf den Erweiterungsflächen ist Variante 5 ‚Gewerbe und nicht zentrenrelevanter Handel im Süden’:

              Von der Trebbiner Straße soll eine Erschließungsstraße mit Kreisverkehr zur südlichen Anbindung der Gewerbetriebe in das Kirchsteigfeld geführt werden. Östlich dieser Straße sollen auf einer 50.000 m²  umfassenden Fläche Gewerbegebiete entwickelt werden. Westlich (34.000 m²)  der Erschließungsstraße soll der Wald erhalten bleiben. Zwischen dem im B-Plan bereits festgesetzten und den zu ergänzenden Gewerbegebieten sowie östlich dieser Ergänzungsflächen soll eine Begrünung erfolgen.

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Der Punkt 4. in der ursprünglichen Fassung mit dem Wortlaut:

4.              Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Bebauungsplans auf den Erweiterungsflächen ist Variante 15 „Gewerbe und nicht zentrenrelevanter Handel im Süden“.

Von der Trebbiner Straße aus soll eine neue Erschließungsstraße mit Kreisverkehr zur südlichen Anbindung der Gewerbegebiete in das Kirchsteigfeld geführt werden.
Östlich dieser Straße sollen auf einer ca. 35.000 m2 umfassenden Fläche Gewerbegebiete entwickelt werden.

Im Süden an der Trebbiner Straße soll auf einer ca. 15.000 m2 umfassenden Fläche nicht zentrenrelevanter Einzelhandel ermöglicht werden.

Westlich der Erschließungsstraße soll der Wald erhalten bleiben. Zwischen dem im Bebauungsplan bereits festgesetzten und den zu ergänzenden Gewerbegebieten sowie östlich dieser Ergänzungsflächen soll eine umfangreiche Begrünung erfolgen.

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 9 Ja-Stimmen.

 

 

Nach Abstimmung dieser Vorlage weist die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, in einer persönlichen Erklärung Bemerkungen des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp bezüglich ihrer Funktion als Mitarbeiterin der ZAB zurück und beantragt bei der Sitzungsleitung eine Rüge für den Beigeordneten.

Mit der anschließenden Entschuldigung von Herrn Klipp sieht die Stadtverordnete Bankwitz dies als erledigt an.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

r die Durchführung des 1. Änderungs- und Ergänzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ werden nachfolgend die Planungsziele und die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (siehe Anlage) festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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