07.12.2011 - 6.16 Ausschluss von Geheimhaltungsklauseln II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien und Organen städtischer Betriebe werden angewiesen, sicherzustellen, dass keine Verträge geschlossen werden, die eine Geheimhaltungspflicht gegenüber den Stadtverordneten enthalten oder begründen. In dringenden Einzelfällen kann die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall entscheiden, dass eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann.