23.11.2011 - 4.2 Rückübertragung der Grundstücke am Brauhausberg

Beschluss:
vertagt
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Herr Becker lässt den Antrag zurückstellen, da noch keine Voten anderer Ausschüsse vorliegen und fragt, ob eine Rückübertragung im Vertrag mit der SWP in Form einer Rückauflassungsvormerkung geregelt wurde.

 

              Herr Exner sagt aus, dass dies eingetragen sein müsste und er es prüfen lässt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der SWP GmbH, die Rückübertragung der sich ehemals im Eigentum der Stadt Potsdam befindlichen Grundstücke des geplanten Freizeitbades (so genanntes Niemeyerbad) Am Brauhausberg in Potsdam mit einer Größe von ca. 38.712 m² gemäß des Punktes drei des Beschlusses 05/SVV/0257 zu veranlassen.