14.12.2011 - 4.2 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Wegewitz stellt den aktuellen Stand und das Votum des Jugendhilfeausschusses vor.

 

Herr Schweers erläutert die finanziellen Auswirkungen des Votums.

 

Herr Kaminski unterstützt das fachliche Votum des Jugendhilfeausschusses und dass die 5 % mehr Budget tragbar sind.

 

Herr Kühn unterstützt ebenfalls das Votum und rde die gemeinsame Erstellung einer neuen Kita-Finanzierungsrichtlinie in 2012 von Verwaltung und der Trägern begrüßen.

 

Da es Bedenken zur formellen Einbringung des Votums gibt, bringt Herr Kühn das Votum als folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Eine Beibehaltung der bestehenden Richtlinie unter Einbeziehung der Finanzierung der Qualitätsparameter

- Eingewöhnungspauschale in Höhe von 150,00 Euro pro Kind

- Leitungspauschale von 10 % pro pädagogische Leitungsfreistellung

- spezialfachliche Fortbildung des päd. Personals

 

2.      Die Einführung der zusätzlichen Finanzierung für die Versorgungsleistungen Frühstück und Vesper in Höhe von 75,00 EUR pro Kind und Jahr insgesamt gemäß Kitagesetz des Landes Brandenburg.

 

3.      r das Jahr 2013 ff. soll im Jahr 2012 eine völlig neue Richtlinie erarbeitet und verhandelt werden. Ziel dabei soll es sein, eine differenzierte Festbetragsfinanzierung je Leistung zu erlangen und somit Planungssicherheit für die Landeshauptstadt Potsdam wie für die Träger herzustellen.

 

Herr Schultheißchte wissen, ob die Kosten für Frühstück und Vesper wirklich durch die Verwaltung getragen werden müssen und warum der Jugendhilfeausschuss solch ein Votum eingebracht hat.

 

Herr Schweers gibt zur Kenntnis, dass die Kommentierungen zum Kita-Gesetz das ziemlich eindeutig beschreiben, dass Frühstück und Vesper zu den Betriebskosten einer Kita zählen und diese von der Verwaltung gedeckt werden müssten.

Durch das Votum des Jugendhilfeausschusses erhoffen sich die Träger eine höhere Bezuschussung, da sie durch die jetzt zu beschließenden Kita-Finanzierungsrichtlinie nicht alle anfallenden Kosten gedeckt sehen.

 

Frau Knoblich merkt an, dass die inhaltliche Diskussion Aufgabe vom Jugendhilfeausschuss ist und nicht in den Ausschuss für Finanzen gehöre.

 

Herr Heinzel wiederholt die Aussage von Frau Knoblich und gibt seine Bedenken zu den Pauschalbeiträgen zum Ausdruck. Pauschalbeiträge sollten immer mit Vorsicht betrachtet und eine Erhöhung immer genau geprüft werden.

 

Herr Exner sagt aus, dass beide Vorschläge, der der Verwaltung und der des Jugendhilfeausschusses, ähnlicher Struktur sind und die Aufnahme der Frühstück- und Vesperkosten in die alte Richtlinie sowie eine gemeinsame Richtlinie 2012 zu erarbeiten als Kompromiss gewertet werden sollte.

 

Herr Schultheiß gibt Bedenken zum Votum des Jugendhilfeausschusses an, da hier nur auf das Geld spekuliert wird. Die Richtlinie abzulehnen, aber das Geld zu wollen, klingt nicht nach einem Kompromiss.

 

Herr Kühn betont, dass die finanziellen Auswirkungen beider Anträge neutral seien laut Herrn Schweers und Potsdam als kinderfreundliche Stadt mehr Qualität als Quantität bieten sollte.

 

Herr Heinzel bezweifelt die finanziellen Auswirkungen, ob neutral oder nicht, bei den Pauschalbeiträgen geht es um jede Menge Geld. Er ist gegen Pauschalen und würde mehr Kontrolle durch die Verwaltung begrüßen.

 

Herr Dr. Stark gibt nochmals die formelle Richtigkeit bzw. Einbringung des Änderungsantrages durch den Jugendhilfeausschuss zu bedenken.

 

Herr Dr. Wegewitz verweist auf Herrn Kühn, da Herr Kühn den Änderungsantrag formell eingebracht hat, so dass keine Bedenken mehr bestehen.

 

Herr Kaminski tritt der Änderung von Herrn Kühn bei.

 

Herr Kühn fragt, ob die Qualitätsparameter im Haushalt Beachtung finden.

 

Herr Schweers sagt aus, dass 2012 auf Grund der Verfassungsklage, die Qualitätsparameter nicht eingestellt wurden.

 

Herr Exner stellt den Geschäftsordnungsantrag, Punkt 1 des Votums unabhängig bzw. einzeln abzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie-KitaFR)“ einschließlich der Anlage „Kennziffern und Erläuterungen“ tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.

 

2. Gleichzeit tritt die KitaFR vom 20.12.2005 (Drucksache 05/SVV/0755) einschließlich der Anlage außer Kraft.

 

 

1. Eine Beibehaltung der bestehenden Richtlinie unter Einbeziehung der Finanzierung der Qualitätsparameter

              - Eingewöhnungspauschale in Höhe von 150,00 Euro pro Kind

              - Leitungspauschale von 10 % pro pädagogische Leitungsfreistellung

              - spezialfachliche Fortbildung des päd. Personals

 

2. Die Einführung der zusätzlichen Finanzierung für die Versorgungsleistungen Frühstück und Vesper in Höhe von 75,00 EUR pro Kind und Jahr insgesamt gemäß Kitagesetz des Landes Brandenburg.

 

3. r das Jahr 2013 ff. soll im Jahr 2012 eine völlig neue Richtlinie erarbeitet und verhandelt werden. Ziel dabei soll es sein, eine differenzierte Festbetragsfinanzierung je Leistung zu erlangen und somit Planungssicherheit für die Landeshauptstadt Potsdam wie für die Träger herzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Der Punkt 1 des Votums des Jugendhilfeausschusses ist nicht zu empfehlen:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              0

 

Die Punkte 2 und 3 des Votums des Jugendhilfeausschusses sind zu empfehlen:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              1

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Anlagen zur Vorlage