18.01.2012 - 3.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg merkt kritisch an, dass aus den Änderungen des Gesellschaftsvertrages nicht ersichtlich sei, auf wessen Vorschlag die Gesellschaft den Geschäftsführer bestelle. Er bemängelt im Weiteren, die im § 9 Abs. 5 vorgeschlagene Regelung, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheide. Er schlägt vor, dies zu ändern in: „bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt“.

 

Herr Exner entgegnet, dass man das so oder so machen könne und die Frage sei, wie man ein „Patt“ auflöse. Die gewählte Regelung sei auch in anderen Gesellschaftsverträgen zu finden – nicht nur denen der Stadt Potsdam.  Eine Empfehlung für die Bestellung eines Geschäftsführers sei auf jeden Fall möglich.

 

Herr v. d. Osten gen. Sacken empfiehlt, im § 8 Abs. 2 Buchstabe die Zahl der Mitglieder wie in andren Gesellschaften auch auf insgesamt 9 zu erhöhen und im Buchstaben c) die Zahl von drei auf sieben dementsprechend anzupassen.

 

Die Hinweise, den § 10 im Abs. 2 entsprechend dem GmbH-Recht zu gestalten, übernimmt die Verwaltung und Herr Exner wird diesen entsprechend anpassen.

 

In der sich anschließenden Abstimmung wird

-          die Streichung der Formulierung im § 9 Abs. 5, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheide, mit 10 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen angenommen.

-          die Erhöhung der Anzahl der von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder im § 8 Abs. 2 Buchstabe c) von drei auf sieben, wird mit 15 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung angenommen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage