07.02.2012 - 3.9 Stadtbildpflege

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) macht deutlich, dass das mit dem Antrag verfolgte Anliegen wichtig ist, jedoch als Verwaltung keine Möglichkeit gesehen wird, in dieser Sache etwas zu tun.

So ist es mit einer kaum zu wiederholenden Kraftanstrengung dennoch gelungen, im Zuge der Einführung von T-DSL eine Flut von neuen Schaltkästen in der Innenstadt und im Südosten so zu positionieren und z.T. gestalterisch einzupassen, dass grobe Verunstaltungen des Stadtbildes unterblieben sind. Dies war jedoch nur möglich, weil in erheblichem Umfang Zustimmungen und Genehmigungen der Stadt erforderlich waren, weil es gelungen ist, die Telekom zur Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros zu bringen und zeitweise andere, selbst fristgebundene Aufgaben punktuell zurückzustellen. Dauerhaft ist dies keinesfalls möglich.

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass es eine Fülle von Ansprüchen an den öffentlichen Raum gibt, bei denen es extrem geringe Freiheitsgrade für eine Lösung gibt. Hier handelt es sich um einen Aufwand, den die Verwaltung personell überhaupt nicht bewerkstelligen kann. Es ist eine reine freiwillige Leistung.

 

 

Herr Kühnemann erinnert an die früheren O-Bus-Leitungen, angespannt an den Häusern. Er plädiert dafür, Lösungen mit dem Verkehrsbetrieb zu finden, die sich nicht an Babelsberg orientieren sollten.

 

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass von der technischen Seite gesehen, die Verankerung an Häusern schon daran scheitert, dass keine Einigung zwischen dem Verkehrsbetrieb und dem jeweiligen Hauseigentümer erzielt werden kann. Die einzige Möglichkeit ist, die Unterbringung losgelöst im öffentlichen Raum.

 

 

Herr Jäkel regt an, im Antragstext das Wort Straßenbahnleitung durch Straßenbahnoberleitung zu präzisieren und eine Empfehlung an den Verkehrsbetrieb zu geben.

 

 

Frau Hüneke stellt als Antragstellerin den Antrag zurück, um ggf. eine Lösung im Gespräch mit dem Verkehrsbetrieb zu suchen.

 

 

Herr Klipp ergänzt zur Kapazitätsfrage, dass auch eine Rechtsgrundlage zur Diskussion mit dem Verkehrsbetrieb nicht vorhanden ist.

 

 

Der Antrag wird zurück gestellt.

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