29.02.2012 - 4.6 Bürgerhaushalt in Potsdam 2012 'TOP 20 - Liste ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Ausschuss für Finanzen (ff)
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- vertagt
Eingangs erhält Herr Kärsten vom Archiv e. V., das Rederecht und verweist in diesem auf das Bestehen des Vereins seit 18 Jahren sowie dessen Entwicklung und Erfolge. Im Weiteren beleuchtet er die Frage, ob es den Archiv e.V. auch in den nächsten 20 Jahren geben werde, was auch von dem anstehenden Sanierungsvorhaben abhänge. Aus seiner Sicht müsse das nicht in einem Paket erfolgen, sondern könne auch nach 2014 und in folgenden Jahren realisiert werden. Außerdem könne sich die dafür notwendige Summe durch einen hohen Eigenanteil des Vereins selbst entschieden minimieren.
Frau Dr. Seemann geht in ihrem Redebeitrag auf die Historie der anstehenden Gebäudesanierung, die notwendigen Mittel, die Kostenermittlung und die EW-Bau ein. Da die Stadtkontor GmbH mit der baufachlichen Prüfung der EW-Bau beauftragt wurde, bitte sie, Herrn Wiemer die Möglichkeit zu geben, die mit dem Archiv e. V. abgestimmten Ergebnisse zu erläutern.
Herr Wiemer führt aus, dass sowohl die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahme als auch der kurz-, mittel- und langfristige Instandsetzungsbedarf und die Unterhaltungskosten geprüft worden seien; das auf Grundlage einer Gebäudebesichtigung und der vorliegenden Unterlagen. Außerdem sei vor den Brandschutzmaßnahmen die Gesamtmaßnahme geprüft worden. Die baufachliche Prüfung habe ergeben, dass für die Brandschutzsanierung 1.050 T und für den Ausbau des Kellergeschosses zu Proberäumen abzüglich möglicher Eigenleistungen des Vereins 1.083 T benötigt würden. Damit seien nur die Mindestmaßnahmen erfasst, um das Gebäude zu erhalten; darin eingeschlossen seien keine Modernisierungs-maßnahmen wie z. B. Heizung und Elektro. Allerdings seien bestimmte Vorarbeiten zwingend notwendig, damit die Brandschutzmaßnahmen überhaupt sinnvoll durchgeführt werden können.
Im Ergebnis der Prüfung liege ein Maßnahmekatalog vor, der nur Mindeststandards enthalte und mit dem Archiv e. V. und dessen Architekten abgestimmt und unterschrieben sei.
In der sich anschließenden Diskussion äußert Herr Schultheiß Bedenken bezüglich der fehlenden Erneuerung der Heizung und der Elektroanlagen und fragt nach, ob auch die Kosten für eine Gesamtsanierung ausgerechnet worden seien. Dies verneint Herr Wiemer, da dafür Standards festgelegt werden müssten. Herr Schultheiß macht im Weiteren auf das bestehende Haushaltsdefizit aufmerksam und darauf, dass diese zusätzlichen Ausgaben auf Pump finanziert werden müssten.
Herr Exner stellt fest, dass der Archiv e. V. von einem Betrag in Höhe von 635.000 ausgehe, die Prüfung der Stadtkontor GmbH von rund 1,1 Mio für die Mindestsanierung also einem Minimalprogramm. Auf seine Frage, ob die Maßnahme damit ausfinanziert sei, denn das sei für den Fördermittelgeber wichtig, entgegnet Herr Wiemer, dass von der Summe der von Herrn Kärsten angekündigte Eigenanteil in Höhe von 50.000 abgezogen werden könne, so dass 1 Mio zu Buche schlagen. Aus seiner Sicht mache es wenig Sinn und sei es nicht wirtschaftlich, die Maßnahme zu splitten und in die Zukunft zu schieben. Das sollte in einem Paket erfolgen.
Herr Schubert bittet, den Vortrag in einen kurzen Bericht zu fassen und die Zahlen auf den Tisch zu legen, denn hierzu sei eine Rücksprache mit den Fraktionen notwendig.
Herr Dr. Scharfenberg erinnert an die klare Beschlusslage zu diesem Thema und die dazu lange geführte Diskussion. Er meine, die Brandschutzsanierung und die davor notwendigen Maßnahmen seien eine Investition, die man tätigen sollte. Außerdem habe es eine Zusage des Oberbürgermeisters gegeben, eine entsprechende Vorlage vorzulegen, wenn die konkreten Zahlen vorliegen.
Frau Dr. Müller äußert die Bitte, den Zahlen und Leistungen auch einen Zeitplan hinzuzufügen, um zu sehen, über wie viel Haushaltsjahre hier geredet werde.
Frau Dr. Schröter merkt an, dass sie das Projekt sehr unterstütze. Da in den letzten 18 Jahren kein Geld dafür geflossen sei, wo andere Projekte diese erhalten haben, sei das jetzt über 40 Jahre gut angelegtes Geld.
Frau Bankwitz schließt sich dem an, denn auch bei anderen Zuschüssen sei nicht nachgefragt worden. Ehrenamtliche Arbeit müsse Anerkennung finden und für die Finanzierung sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden, wie die von der Wirtschaftsförderung vor kurzem in der Presse dargestellte Richtlinie zur nachhaltigen Stadtsanierung. Hier sollte die Stadt und nicht der Verein Mittel beantragen und auch andere Möglichkeiten kreativ in Anspruch nehmen.
Herr Exner verweist auf die bestehende Finanzierungslücke von rund 400.000 Euro und darauf, dass diese aus dem Investitons- und nicht aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sei. Schon im Jahr 2013 werden dafür weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und insgesamt gebe es im Zeitraum 2012 2015 eine Lücke von 16 Mio. Euro. Diese Lücke zu schließen, sei keine einfache Aufgabe.
Auf die Frage nach einer möglichen Zeitschiene entgegnet Herr Richter, dass dies davon abhänge, welche Finanzen zu welchen Zeiten zur Verfügung stehen. Man könne die Maßnahmen von einem Jahr bis vier Jahre strecken, was aber eine eingeschränkte Nutzung zur Folge hätte. Eine Komplettsanierung über ein Jahr sei auch wirtschaftlich sinnvoll, denn je länger man strecke, je teurer werde es. Bezüglich der geforderten Nutzung von Förderprogrammen merkt er an, dass die anstehenden Maßnahmen in die üblichen Förderprogramme nicht reinpassen.
Auf die Bitte von Frau B. Müller sagt Frau Dr. Seemann zu, die geforderte Auflistung mit einer entsprechenden Untersetzung sowie der Zeitschiene der Niederschrift beizufügen. Auf die von der Verwaltung geäußerten Bedenken bezüglich der Prüfung der Förderprogramme entgegnet Frau Bankwitz, dass eine schnelle Klärung durchaus möglich und das Ziel es wert sei, entsprechende Anträge zu stellen, auch wenn dies einen zusätzlichen Aufwand bedeute.
Gegen die Zurückstellung des Antrags bis zur Hauptausschusssitzung am 14. März erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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