07.03.2012 - 5.2 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurden am 23.02.2012 Austauschseiten ausgereicht.

Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung haben der Vorlage zugestimmt.

 

Die Ortsbeiräte Eiche und Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland hat über die Punkte einzeln abgestimmt:

Punkt 1:  zur Kenntnis genommen

Punkt 2:  einstimmig angenommen

Punkt 3:  zur Kenntnis genommen

Punkt 4:  kein Votum, da erneute Auslegung erforderlich wird.

 

Der Ortsbeirat Golm hat ebenfalls über die Punkte einzeln abgestimmt:

Punkt 1:  1/0/3

Punkt 2:  3/0/0

Punkt 3:  1/0/3

Punkt 4:  keine Abstimmung.

 

 

Der Ortsbeirat Grube hat die Vorlage noch nicht beraten. Auf die vom Ortsvorsteher Herrn Gutschmidt vorgetragene Bitte, diese Vorlage heute noch nicht zu beschließen erwidert die stellvertretende Vorsitzende, dass der Ortsbeirat Grube die Möglichkeit hatte, ein Votum abzugeben,  bloß sei er zu der entsprechenden Sitzung nicht beschlussfähig gewesen.

 

Den Stadtverordneten wurde am 05.03.2012 folgender

Änderungsantrag Fraktion CDU/ANW ausgereicht, der vom Stadtverordneten Lehmann mündlich untersetzt wird:

Der Punkt 2 wird ergänzt um folgenden Satz:

dliche Trebbiner Straße – Kirchsteigfeld Süd wird in eine GE-Fläche gndert.

Das vorhandene Gewerbegebiet wird bis zur Trebbiner Straße verlängert (s.a. beiliegende Zeichnung).

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Cornelius, Fraktion Potsdamer Demokraten, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Ja-Stimmen.

 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

Abwägung 3.II wird zurückgewiesen, da die Flächen nicht zentral liegen. 100 m weiter östlich hört Potsdam auf. Die fragliche Fläche liegt also am Rande Potsdams. Eine Umwidmung entgegen dem FNP 2001 würde dem Prinzip der qualifizierten Innenentwicklung widersprechen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Bei der Abstimmung zum Änderungsantrag des Stadtverordneten Menzel hat der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, seine Befangenheit erklärt und an der Diskussion und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist auf Antrag der Fraktion Potsdamer Demokraten rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Änderungen des Flächennutzungsplan-Entwurfes nach der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand: 09.02.2011) werden beschlossen (siehe Anlage 1).

 

2.      Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand: 05.08.2010, sowie Stand: 09.02.2011) wird gebilligt (siehe Anlage 2 ohne Teil B/Kirchsteigfeld- Süd).

 

3.      Der parallel mit dem Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen. In weiteren Planungen und Verwaltungsverfahren sind die im Landschaftsplan für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

 

4.      Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (siehe Anlage 3).

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (siehe Anlage 4).

 

5.      Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes abgegeben werden (siehe Anlage 5).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen