04.04.2012 - 6.6 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 04.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Überweisung der DS 11/SVV/0641 mit folgendem
Ergänzungsantrag des Stadtverordneter Jäkel, Fraktion DIE LINKE, mit dem Wortlaut:
Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.1 Parkzone 1 wie folgt zu ändern:
Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 1:
je halbe Stunde 0,50 bzw. je Stunde 1,00 für Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.
Die Parkgebühren betragen
je Stunde 1,50 für Parkzeiten größer als 3 Stunden.
Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.2 Parkzone 2 wie folgt zu ändern:
Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 2:
je Stunde 0,50 für Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.
Die Parkgebühren betragen
je Stunde 1,00 für Parkzeiten größer als 3 Stunden.
in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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374,2 kB
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