02.05.2012 - 5.6 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom  26.03.2012) ausgereicht; dieser haben der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie der Hauptausschuss zugestimmt.

Die vom Stadtverordneten Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragten Änderungen haben die o. g. Ausschüsse abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag des Stadtverordneten Jäkel, Fraktion DIE LINKE, mit dem Wortlaut:

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.1 Parkzone 1 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 1:

je halbe Stunde 0,50 € bzw. je Stunde 1,00 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,50 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

 

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.2 Parkzone 2 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 2:

je Stunde 0,50 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,00 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Nach Abstimmung dieser Drucksache erklärt die Stadtverordnete Müller, Fraktion DIE LINKE, dass sie mit NEIN gestimmt hat.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=76274&selfaction=print