08.05.2012 - 3.1 Spielplatz im Karree Yorckstraße (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Di., 08.05.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer bringt folgenden geänderten Antragstext ein:
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Investor im Karree Yorck-, Dortu-, Charlotten-, Wilhelm-Staab-Straße unter Beachtung der rechtlichen Bedingungen dahingehend zu verhandeln, dass mehr und besser nutzbare Kinderspielflächen entstehen als bislang in der vorliegenden Außenanlagenplanung dargestellt sind. Interessenkonflikte zwischen dem Parken von Autos und Spielmöglichkeiten für Kinder sollen nicht zu Lasten der Kinder entschieden werden; vielmehr soll vorrangig von der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen Gebrauch gemacht werden, um Umfang und Qualität der Spielflächen zu sichern.
Der geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Karree Yorck-, Dortu-, Charlotten-, Wilhelm-Staabstr. ist mit dem Investor die für die Stadt kostenfreie Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes einschließlich dessen weiterer unbefristeter Unterhaltung rechtssicher zu vereinbaren.
Im Karree Yorck-, Dortu-, Charlotten-, Wilhelm-Staabstr. soll in den nächsten Jahren ein weiteres großes innerstädtische Bauvorhaben durchgeführt werden. Mit dem Einzug von Familien mit Kindern ist zu rechnen. Die Größe des zu bebauenden Areals macht es erforderlich, als wichtiges Element sozialer Infrastruktur die Errichtung eines ausreichend großen Spielplatzes vorzusehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Investor im Karree Yorck-, Dortu-, Charlotten-, Wilhelm-Staab-Straße unter Beachtung der rechtlichen Bedingungen dahingehend zu verhandeln, dass mehr und besser nutzbare Kinderspielflächen entstehen als bislang in der vorliegenden Außenanlagenplanung dargestellt sind. Interessenkonflikte zwischen dem Parken von Autos und Spielmöglichkeiten für Kinder sollen nicht zu Lasten der Kinder entschieden werden; vielmehr soll vorrangig von der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen Gebrauch gemacht werden, um Umfang und Qualität der Spielflächen zu sichern.