30.05.2012 - 3.15 Uferwegrundstücke

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Soweit Grundstücke, die vom Uferwegekonzept erfasst sind und die in einem B-Plan-Gebiet liegen, veräert werden, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, in eiligen Fällen der Hauptausschuss, über die Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts.