22.08.2012 - 6.5 Richtlinie für In-House-Geschäfte zwischen der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der am 30.05.2012 von den Antragstellern ausgereichten neuen Fassung zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde. Diese wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass bei In-House-Geschäften aller Art die kommunalen, rechtlich selbständigen Unternehmen als In-House-Auftragnehmer vorher Erklärungen darüber abgeben, welche Teile des Auftrages mit den vorhandenen personellen und sächlichen Mitteln selbst erbracht werden und welche fremd vergeben werden sollen.

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, sicherzustellen, dass in den Satzungen der städtischen Gesellschaften deren Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten wird. Die Mustersatzung ist entsprechend anzupassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen