15.08.2012 - 4.11 Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lentz (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) erläutert die Vorlage kurz.

 

Herr Schubert fragt nach der Realisierung des erhöhten Bedarfs an Investitionen für Kindertagesstätten.

 

Herr Lentz informiert darüber, dass der Träger selber baut bzw. anmietet und die Landeshauptstadt Potsdam dann „zurück“ mietet.

 

Herr Schultheißchte wissen, ob die Kosten für Frühstück und Vesper auf die Eltern umgelegt werden können.

 

Herr Lentz verweist dazu auf die anstehenden Diskussionen zur neue Kindertagesstättenfinanzierungsrichtlinie.

 

Herr Schüler stellt fest, dass der Platzbedarf um 6 % steigt, der Finanzbedarf jedoch nur 3 % und möchte wissen, ob daraus Nachsteuerungsbedarf entstehen könnte.

 

              Herr Lentz begründet das mit einer genaueren und verbesserten Planung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2012/2013 sowie Ausblick auf Folgejahre:

 

1. Bereitstellung von insgesamt 14.593 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei     48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2012/13. Enthalten sind 65 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 114 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) , 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege. Die in  den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Kita-Einrichtungen, Tagespflege und andere Betreuungsformen werden z.T. innerhalb des Kita- Jahres ausgebaut.

 

2. Belegung von 364 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

 

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              7

Ablehnung:              0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage