22.08.2012 - 6.9 Qualifizierung des Vorentwurfes des Bebauungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat einer von den Antragstellern vorgelegten neuen Fassung zugestimmt, der sich der Ortsbeirat Golm angeschlossen hat.

Diese wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht und wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.     Der Vorentwurf des Bebauungsplans 129 ist im Rahmen einer Planungswerkstatt, an der insbesondere Vertreter des Arbeitskreises „Die Feldmärker“, die von der Planung betroffenen Eigentümer, das Standortmanagement und der Ortsbeirat Golm zu beteiligen sind, zu konkretisieren und zu qualifizieren.

 

Die Planungswerkstatt soll dazu beitragen, dass

•              eine funktionale Einbindung der künftigen Bebauung in den Landschaftsraum und eine verträgliche  Baumassen- und höhen Verteilung planerisch gesichert wird,

•              verkehrliche Auswirkungen hinreichend geprüft werden, ein den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdendes Erschließungsnetz entwickelt wird und Möglichkeiten der überörtlichen Erschließung des Bereiches „Nördlich In der Feldmark festgelegt werden,

•              eine der Einwohner-und Arbeitsplatzentwicklung entsprechende Ausstattung mit sozialer und Freizeit relevanter Infrastruktur entwickelt wird,

•              die landschaftliche, städtebauliche und verkehrliche Entwicklung des Bereiches „Nördlich In der Feldmark“ verträglich in die Gesamtentwicklung des Ortseiles Golm; des Wissenschaftsparkes Golm und der angrenzenden Stadtbereiche von Potsdam integriert wird.

 

Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sind im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

Vor Abschluss der Planungswerkstatt ist kein Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes herbeizuführen.

 

2.    Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes ist transparent zu gestalten. Hierbei ist ein ständiger Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern, Eigentümern, Ortsbeirat und Standortmanagement zu gewährleisten.

 

3.  Über die formalen Beteiligungsinstrumente des BauGB hinaus sind die weiteren

      Verfahrensschritte durch öffentliche Informationsveranstaltungen zu begleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen