22.08.2012 - 5.10 Bebauungspläne Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung,
- Datum:
- Mi., 22.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten Vertreter für die Bürgerinitiative Friedrichs Acker Frau Dinges und Herr Krüger das Rederecht.
Sie tragen namens der Bürgerinitiative Bedenken bezüglich der zu erwartenden Verkehrsbelastung, Lärmbelästigung, Grundwasser- und Umweltprobleme sowie negative Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Anwohner vor, die mit dem Bau einer Logistikhalle zu erwarten seien.
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen, für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie die Ortsbeiräte Uetz-Paaren und Satzkorn haben der Vorlage zugestimmt.
Zu dieser Vorlage wurde den Stadtverordneten folgender vom Stadtverordneten Heuer eingebrachten Ergänzungsantrag der Fraktion SPD ausgereicht:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre zu prüfen und das Prüfergebnis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im September 2012 vorzulegen.
2. Bis zur Beschlussfassung über die Abwägung der Belange Planungsbetroffener sind die planerischen Ziele durch Zurückstellung von Baugesuchen zu sichern.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist um folgendes Planungsziel zu ergänzen:
Die Änderungen der Bebauungspläne infolge dieses Aufstellungsbeschlusses haben so zu erfolgen, dass sich die Lebensbedingungen im Bereich der unmittelbar am südöstlichen Rand angrenzenden Wohnbebauung nicht gegenüber den bisherigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen verschlechtern.
Bezug nehmend auf den o. g. Ergänzungsantrag wird anschließend vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, im Baugenehmigungsverfahren für das diskutierte Logistik-Zentrum den Emissionsschutzansprüchen der benachbarten Nutzungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und diese zu gewährleisten. Um jegliche Änderungen des Bebauungsplanverfahrens in schädlicher Art gegenüber den Bewohnern auszuschließen, soll im Verfahren dafür Sorge getragen werden, dass sich die Schutzansprüche gegenüber der aktuellen Rechtslage nicht verschlechtern.
In der sich anschließenden Diskussion wird vom Stadtverordneten Heuer, Fraktion SPD, vorgeschlagen, dass der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen die Abwägung der Belange der Planungsbetroffenen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 04.09.2012 vorstellen und die Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2012 entscheiden möge. Punkt 3. des o. g. Ergänzungsantrages wird Punkt 1., Punkt 1., der ursprünglichen Fassung wird gestrichen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU/ANW, beantragt, die weitere Behandlung bis nach der Einwohnerfragestunde zurückzustellen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 8.3 wird diese Vorlage erneut aufgerufen.
Den Stadtverordneten wurde eine neue Fassung des Ergänzungsantrages der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut ausgereicht.
1. Der Aufstellungsbeschluss ist um folgendes Planungsziel zu ergänzen:
Die Änderungen der Bebauungspläne infolge dieses Aufstellungsbeschlusses haben so zu erfolgen, dass sich die Lebensbedingungen im Bereich der unmittelbar am südöstlichen Rand angrenzenden Wohnbebauung nicht gegenüber den bisherigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen verschlechtern.
2. Im Bebauungsplan-Änderungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die Schutzanspräche gegenüber der aktuellen Rechtslage nicht verschlechtern.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Anwohnern die konkrete Umsetzung der Änderung des B-Planes und auf der Grundlage des konkreten Bauantrages die Maßnahmen zur Konfliktminimierung zu erläutern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird über die gefundene Lösung informiert.
Den Antrag der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Punkt 3. das Wort erläutern durch beraten zu ersetzen, wird von der Fraktion SPD übernommen.
Abstimmung:
Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD in der modifizierten Fassung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Bebauungspläne Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren" (OT Uetz-Paaren) und Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn" (OT Satzkorn) sind in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (s. a. Anlage).
Im Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Aufstellungsbeschluss ist um folgendes Planungsziel zu ergänzen:
Die Änderungen der Bebauungspläne infolge dieses Aufstellungsbeschlusses haben so zu erfolgen, dass sich die Lebensbedingungen im Bereich der unmittelbar am südöstlichen Rand angrenzenden Wohnbebauung nicht gegenüber den bisherigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen verschlechtern.
2. Im Bebauungsplan-Änderungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die Schutzanspräche gegenüber der aktuellen Rechtslage nicht verschlechtern.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Anwohnern die konkrete Umsetzung der Änderung des B-Planes und auf der Grundlage des konkreten Bauantrages die Maßnahmen zur Konfliktminimierung zu beraten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird über die gefundene Lösung informiert.
Anlagen zur Vorlage
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70,5 kB
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Anlagen
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1
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