04.09.2012 - 3.1.4 Familien- und Sportbad Brauhausber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Gessner (FB Bildung und Sport) bringt die Vorlage ein. Er erinnert, dass die STVV im Juni 2012 den Auftrag erteilt hat, ein Finanzierungskonzept in der August-STVV 2012 vorzulegen. Dem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen. Hinsichtlich des 3. Beschlusspunktes informiert Herr Gessner, dass die Fortschreibung zum geeigneten Zeitpunkt erfolgen wird.

 

Herrn Teuteberg stellt die Frage nach der Kostenhöhe der aufgeführten 13 zutzlichen Leistungen, die nicht im Kostenbudget von 23,0 Mio. € enthalten sind.

Herr Gessner antwortet, dass zum heutigen Zeitpunkt keine Spekulationen darüber erfolgen sollten. Teilweise sind hier Planungsrecht; Grundstücksgeschäfte und Baurecht betroffen. Es wäre unseriös heute Schätzungen abzugeben.

 

Auf die Frage von Herrn Schirrholz welchen Stand das Raumprogramm habe, verweist Herr Gessner auf die Mitteilungsvorlage 11/SVV/0942, in welcher das Raum- und Funktionsprogramm dargestellt ist.

 

Frau Hüneke bedauert, dass die wirtschaftliche Grundlage jetzt nicht bekannt sei. Gegenstand ihres Antrages 11/SVV/0423 sei es gewesen, dieses erst einmal im städtebaulichen Kontakt zu klären.

 

Frau Strache (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass von der SWP alle notwendigen Kennziffern/Informationen zum Bad in den städtebaulichen Wettbewerb eingespeist werden.

 

Herr Lehmann ergänzt, dass 23 Mio. € nicht ausreichen werden; aufgrund des 3. Punktes der Vorlage könne er die Vorlage bestätigen. Jedoch regt er an, im 3. Beschlusspunkt das Wort   zur   gegen    vor auszutauschen.

 

Frau Hüneke betont, dass das Finanzierungskonzept und der Städtebau gemeinsam betrachtet werden müssen und hinterfragt die Gemengelage.

 

Herr Heuer verweist auf das Ergebnis der Bürgerbefragung, dies sollte als Grundlage für alle Überlegungen verstanden werden.

 

Frau Hüneke zitiert aus der Anlage 1 "… sollen erwartete Erlöse aus dem Verkauf von Flächen am Brauhausberg zur Finanzierung des Bades eingesetzt werden….." und bittet um Auskunft über die Einflussgrößen.

 

Herr Jäkel äert bedauernd, dass Themen, wie die Anzahl der Bahnen und das Verhältnis von Freizeitbereich zu Sportbad nicht Gegenstand der Befragung gewesen sind.

Er wird sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Kirsch klärt auf, dass keine Aussagen über die Kosten möglich sind, solange nicht klar ist, was gebaut werden soll und wieviel Flächenbedarf für das neue zu bauende Bad benötigt wird.

 

Herr Teuteberg greift den Beschluss der STVV auf, in welchem die Gesamtkosten mit 23 Mio. € beziffert werden. Hinsichtlich der 13 zusätzlichen Leistungen, die nicht in dieser Summe enthalten sind, rät er auch diese Kosten mitzuplanen.

 

Herr Klipp stellt dar, dass mit der Vorlage 12/SVV/0556 Städtebaulicher Wettbewerb die Intention verfolgt wird, zusätzlichen Wohnraum qualitätvoll einzubinden. Die Orientierung hierbei liegt bei 150 – 200 WE. Aussagen zur Höhe und Größe erfolgen nicht, sondern es werden qualitätvolle Parameter zu Grunde gelegt. Es besteht keine Notwendigkeit für weitere Vorgaben. Die  Nachfrage von Frau Hüneke, ob die BGF für den Wohnungsbau im Wettbewerb offen bleibt, wird von Herrn Klipp bestätigt. Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern/Planungsbüros überlassen, wie sie damit umgehen.

 

 

Frau Hüneke äert, dass sich das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes in einer der fortzuschreibenden Anlagen wiederfinden müsse.

 

Der Ausschussvorsitzende greift die Anregung von Herrn Lehmann zur redaktionellen Änderung auf und schlägt vor, den 3. Beschlusspunkt wie folgt zu ändern: statt  Spätestens zur Beauftragung    neu    Vor Beauftragung.

 

Herr Gessner stimmt der redaktionellen Änderung zu.

 

Die Vorlage wird einschließlich der redaktionellen Änderung zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.               Das Finanzierungskonzept – Anlage 1 –r den Bau eines Familien- und Sportbades wird beschlossen.

 

2.               Das Betreiberkonzept – Anlage 2 –r den Bau eines Familien- und Sportbades wird mit der Maßgabe der Vorläufigkeit beschlossen.

 

3.               Spätestens zur Vor Beauftragung des Generalplaners für das Familien- und Sportbad durch die SWP sind der Stadtverordnetenversammlung die fortgeschriebenen Anlagen 1 und 2 (einschl. Anlagen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              4

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Anlagen zur Vorlage