25.09.2012 - 3.9 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann erläutert den B-Plan.

 

Herr Lehmann bittet Top 4.1 zu beantworten und fragt nach warum keine Bauanfragen bearbeitet werden.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass der B- Plan zu den betreffenden Grünflächen keine Regelungen trifft. Er betont, dass sich die Verwaltung nicht gegen eine bauliche Entwicklung sperrt.

 

Die Vorlage bzw. der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung gemäß Vorlage.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage