25.09.2012 - 3.5 Änderung der Kinderspielplatzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer erläutert den Antrag.

 

Herr Kirsch weist auf die Problematik mit mehreren Bauherren hin und warnt vor rechtlichen Problemen.

 

Herr Munzel erläutert die baurechtlichen Belange.

 

Herr Krause sieht einen Widerspruch. Bestimmte Definitionen sind so in der Bau NVO so nicht herauslesbar. Die Satzung könnte lt. Rechtssprechung umgesetzt werden. Er bittet die Stellungnahme des Rechtsamtes als Anlage zum Protokoll auszureichen.

 

Herr Lehmann betont, dass meist eine Eigentümergemeinschaft baut und damit der Antrag nicht durchführbar ist.

 

Herr Pfrogner weist darauf hin, dass die Häufigkeit des Baus von Reihenhäusern relativ gering ist. Die Kommune darf nicht alles auf private Investoren abwälzen.

 

Herr Teuteberg stellt noch einmal klar, dass es um die Kinder der Reihenhaussiedlung geht. Bestehende Vorgaben lassen sich von städtischer Seite dazu ausdehnen. Die bestehende Satzung sollte geprüft werden.

 

Herr Heuer zweifelt an der Rechtssprechung mit der Herr Munzel argumentiert und stellt die Frage, ob die Satzung neu angepasst werden sollte.

 

Herr Kirsch verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Bauherren.

 

Herr Götzmann macht deutlich, dass Flächen sparsam verwendet werden müssen und erläutert die Auswirkungen von zusätzlichem Flächenverbrauch für Bauträger (Gefahr der Entstehung von vielen kleinen Doppelhaushälften).

 

Herr Jäkel regt die Annahme des Antrags an.

 

Herr Pfrogner stellt die Frage, ob die Satzung nach der Novellierung der Bauordnung angepasst werden muss.

 

Herr Krause erinnert an die Berücksichtigung der sozialen Wirkung und weist auf den erhöhten Vorsorgegedanken für Musterbauordnungen hin.

 

Herr Kutzmutz fragt, was bei Beschluss des Antrages geschieht.

 

Herr Munzel antwortet, dass Klagen durch Bauherren dann möglich sind.

 

Herr Titien äußert, dass das MIL dann prüfen müsste.

 

Herr Heuer regt einen Prüfauftrag an.

 

Herr Klipp erklärt, dass ein Prüfauftrag an den OBM zur Satzung gestellt werden müsste. Die SVV müsste die Satzung beschließen und dem MIL zur Genehmigung vorlegen.

 

Herr Pfrogner empfiehlt den Antrag zurück zu stellen.

 

Herr Kutzmutz empfiehlt die von Herrn Klipp vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

Herr Klipp bittet die wirtschaftlichen Aspekte zu beachten. Vor allem mit Blick auf die Treuhandflächen der Stadt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen müssen geprüft werden.

 

Herr Kirsch gibt zu bedenken, dass es auch Bauherren ohne Kinder gibt.

 

Frau Peukert verweist auf die Kinderspielplatzsatzung aus den Jahr 2006. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Bauträgern sollte die Satzung so belassen werden.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung gemäß Vorlage.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der novellierten Brandenburgischen Bauordnung bis zum Ende des Jahres 2012 anzupassen. Dabei soll insbesondere berücksichtigt geprüft werden inwieweit der Gebäudebegriff im Sinne der Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen dahingehend auszulegen ist, dass auch Hausgruppen und Reihenhäuser als Gebäude mit mehr als vier Wohnungen gelten können.

 

Weiter wird der Oberbürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zukünftig Spielplatzflächen auch für Hausgruppen und Reihenhäuser im gleichen Umfang festgesetzt werden wie bisher bei anderen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen