26.09.2012 - 6.4 Kein Verkauf von Meldeadressen

Beschluss:
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zurückgestellt

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert den Oberbürgermeister auf, die Adressen der Einwohner/innen künftig nicht mehr an Adressbuchverlage, Parteien und Wählergemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen zu veräern.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob eine pauschale Weitergabe von persönlichen Adressdaten mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Datenschutz auch dann vereinbar ist, wenn die Betroffenen der Datenweitergabe bereits ausdrücklich widersprochen haben oder keine Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten bis zum November 2012 vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage