12.09.2012 - 3.14 'Büro für Bürgerbeteiligung' und 'Beteiligungsr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Diese Vorlage, so der Oberbürgermeister, habe die Stadtverordnetenversammlung dem Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen; er bringt diese anschließend ein und bedankt sich bei allen Beteiligten für die intensive und konstruktive Mitarbeit und Beratung.

 

Herr von der Osten-Sacken führt aus, dass er dieses Vorhaben für bemerkenswert halte, sich davon aber nicht viel verspreche. Frau Hüneke hingegen findet es durchaus praktisch, wenn sich der Bürger an eine Stelle wenden könne, um seine diesbezüglichen Anliegen loszuwerden. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass auch er erst davon ausgegangen sei, ein Büro für Bürgerbeteiligung werde nichts bringen; im Ergebnis des intensiven und breit angelegten Beteiligungsprozesses finde er diesen Vorschlag jetzt gut.

Frau Bankwitz betont, dass sich ihre Fraktion darüber freue, dass dieser Beschluss zustande gekommen ist und große Hoffnungen in dessen Umsetzung setze.

Trotzdem, so Herr Schultheiß,  bleibe es dem Bürger unbenommen, sich an den Vorsitzenden, die Fraktionen oder den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zu wenden und das werde er auch tun.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.      Einrichtung eines „Büros für Bürgerbeteiligung“ der Landeshauptstadt Potsdam, welches zu gleichen Teilen durch die Stadtverwaltung Potsdam und einen zu bestimmenden freien Träger gleichberechtigt besetzt wird. Das Büro soll bis Mitte 2013 seine Arbeit aufnehmen und folgende Aufgaben erfüllen:

-          Planung, Koordinierung und Begleitung von Prozessen der Beteiligung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung;

-          Aktivierung der Einwohner durch Vernetzung, Mobilisierung und Information;

-          Kontrolle einheitlicher Standards der Bürgerbeteiligung (Kompetenzzentrum);

-          interner und externer Erfahrungsaustausch. 

2.      Gründung eines „Beteiligungsrates“ als sonstiges Beratungsgremium nach § 12 Hauptsatzung zur Begleitung der Arbeit des „ros für Bürgerbeteiligung“. Bis Januar 2013 ist der Stadtverordnetenversammlung eine Geschäftsordnung vorzulegen, die Aufgaben, Zusammensetzung, Bildung und Größe des Beteiligungsrates bestimmen soll.

3.      Das Büro für Bürgerbeteiligung wird beauftragt, in Kooperation mit dem Beteiligungsrat eine Ziel- und Aufgabenplanung für die Aufbauphase zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

4.      Das Projekt wird über drei Jahre hinweg wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Grundlage der Evaluation sind die „Grundsätze der Bürgerbeteiligung“ (Anlage). Nach einem Jahr ist der Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            13

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              3

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Anlagen