10.10.2012 - 4.9 Kurzfristige Gespräche zur Verlegung der 110 KV...

Beschluss:
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Eingangs erhält Herr Grütter, Sprecher der Bürgerinitiative Marquardt, das Rederecht und geht dabei auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Planrechtfertigung, die Forderung einer Risikominimierung und die eingetragenen Dienstbarkeiten in den Grundbüchern ein. Der Redebeitrag wird für jede Fraktion in einem Exemplar schriftlich zur Verfügung gestellt.

Anschließend bringt Herr Schubert den Antrag ein und verweist auf mehrere diesbezüglich gestellte Anträge und Anfragen, letztmalig von Frau Hüneke im September 2012. Im Weiteren bittet er, im zweiten Anstrich des Antrags das Wort „Ersatzneubau“ in „Neubau“ zu ändern.

 

Der Oberbürgermeister führt im Weiteren aus, dass die genannten Beispiele, wie Wildau bekannt seien und er bereits diesbezügliche Gespräche mit den Vorständen von E.on Edis als Mitgesellschafter bei der EWP geführt habe. Die zu klärende Frage sei, wer die Kosten für die detaillierte Planung übernimmt. Um eine Vorstellung davon zu haben, um welche Summen es sich hier handele, sei eine Kostenschätzung vereinbart worden. Letztlich bedeute das aber, dass die geforderte Trasse auch mit städtischem Geld finanziert werde, denn wenn die Stadt die Planungskosten übernehme, sei E.on Edis bereit, über die geforderten Alternativen nachzudenken.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Schüler, dass er erhebliche Bedenken habe, dem Antrag zuzustimmen, Da das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollte es keine Festlegungen zu rmlichen Verhandlungen geben – er halte das für riskant und r eine schlechte Ausgangsposition der Stadt.

 

Frau Dr. Schröter betont, dass sich die Fraktion DIE LINKE auch bisher für eine bürgerfreundliche Lösung eingesetzt habe – deshalb wolle die Fraktion in ihrem für die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.12 vorliegenden Antrag den Oberbürgermeister mit Gesprächen beauftragen. Um einen Interessensausgleich zu finden, müsse die Stadt auch bereit sein, Mehrkosten zur Verfügung zu stellen.

Daran anschließend merkt Herr Schubert an, dass sich die Stadt nicht zum ersten Mal an Leitungsumverlegungen beteilige. Außerdem gebe der Antrag nur eine Richtung für die Gespräche vor, die der Oberbürgermeister sowieso schon führe.

 

Herr Klipp dankt Herrn Grütterr seine Ausführungen und betont, dass Stadt und Bürgerinitiative hier am gleichen Strang ziehen. Das Problem sei die Haltung von E.on Edis, die sich dem Gespräch entziehen. Deshalb sollte die Politik eher die Verhandlungsposition des Oberbürgermeisters unterstützen und E.on Edis auffordern, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und Ergebnisse einer Variantenuntersuchung vorzulegen. Außerdem sollte das Landesamt nicht aus der Pflicht genommen und aufgefordert werden, vom Vorhabenträger Alternativtrassen zu fordern.

 

Herr Schülerhrt aus, dass mit dem Antrag die Position der Stadt im Anfechtungsverfahren geschwächt werde und die Stadt auch keine Eile habe, weil eine Trasse ohne Planfeststellungsverfahren  nicht gebaut werde. Außerdem könne sich die Stadt gegen das Ergebnis wehren.

Herr Heinzel hält es für falsch, schon jetzt eine Kostenbeteiligung der Stadt zu fordern. Wenn es zutreffe, das E.on Edis eine Pflichtverletzung begangen habe, sollten die Bürger auch den gerichtlichen Weg beschreiten.

 

Herr Kahle betont, dass die Verwaltung alle Kraft in das Planfeststellungsver-fahren gelegt und ein Umdenken beim Landesamt erreicht habe. Er sehe eine Chance, dass das Landesamt Alternativtrassen vom Vorhabenträger fordern werde; da sei „Bewegung drin“. Er empfiehlt abzuwarten, denn die Stadt habe alle notwendigen Schritte unternommen.

 

Frau Dr. Schröterlt eine Zurückstellung des Antrags für sinnvoll, da die Fraktionen noch keine Gelegenheit hatten, darüber zu beraten.

Der Oberbürgermeister spricht sich dafür aus - auch um die rechtlichen Auswirkungen eines entsprechenden Beschlusses prüfen zu können. Die antragstellenden Fraktionen sollten sich darüber hinaus zu ihren Anträgen verständigen.

 

Herr Schubert stimmt dem Vorschlag, den Antrag zurückstellen, zu und plädiert dafür, in 14 Tagen eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Stadt bereit ist, diesbezüglich Kosten zu übernehmen.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

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