10.04.2002 - 5.14 Unterrichtung der Stadtverordneten

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch den Stadtverordneten Kruczek, Fraktion BürgerBündnis im Namen der Antragstellerin mit der anschließenden Überweisung der DS 02/SVV/0244 in den Hauptausschuss.

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Beschlusstext:

 

Stadtverordnete in Aufsichtsräten stadtbeteiligter Unternehmen stellen sich mindestens einmal im Jahr den Fragen der Gemeindevertretung zum jeweiligen Unternehmen.

 

Die laut Geschäftsordnung, § 104 Abs. 4, ohnehin bestehende Unterrichtungspflicht bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bleibt davon unberührt.