27.11.2012 - 3.12 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen und weite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung überwiesen auch in die betroffenen OBR
- Datum:
- Di., 27.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.
Sie berichtet, dass die Vorlage auch in die betroffenen Ortsbeiräte überwiesen worden ist. Aus dem Ortsbeirat Golm ist gebeten worden, das Bebauungsplanverfahren 6/94 Großer Plan Am Herzberg BA 2 nicht aufzuheben.
Herr Krause ergänzt, dass der neue B-Plan Nr. 129 "Nördlich in der Feldmark OT Golm" nicht die Ziele des B-Planes Nr. 6/94 abdeckt und deshalb nicht aufgehoben werden darf.
Zur Rückfrage von Herrn Pfrogner hinsichtlich der Sicherung des B-Planes Nr. 63 "Kinderspielplatz Domstraße", informiert Frau Holtkamp, dass die Fläche dem Bereich Grünflächen zugeordnet ist.
Herr Heuer beantragt eine getrennte Abstimmung vorzunehmen.
Es erfolgt die Abstimmung der Vorlage ohne den B-Plan 6/94 - Abstimmungsergebnis: 9/0/0
Die Abstimmung, ob der B-Plan Nr. 6/94 aufgehoben werden soll, wird mit 2/6/1 abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufstellungsbeschlüsse und die weiteren Beschlüsse im jeweiligen Verfahren zu den in der Anlage aufgeführten Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung werden aufgehoben, die zugehörigen Verfahren werden eingestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 6/94 Großer Plan Am Herzberg BA 2 (OT Golm) wird aus der Aufstellung der zur Aufhebung vorgeschlagenen Bebauungspläne heraus genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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(wie Dokument)
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11,1 kB
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