28.11.2012 - 3.12 Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement mit Ea Fraktion DIE LINKE, Äa Fraktion Die Andere, Äa Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Gegen das für den Betriebsrat beantragte Rederecht erhebt sich kein Widerspruch. Das Rederecht wird von Frau Löchel wahrgenommen, die in ihren Ausführungen die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung in Frage stellt, auf den Brief der Kinderärzte an die Fraktionen hinweist und einen Vorschlag zur Ergänzung der Beschlussvorlage unterbreitet.
Der Oberbürgermeister betont in seinen Ausführungen, dass hier nichts übers Knie gebrochen, sondern die Beschlussvorlage ordentlich in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wurde. Außerdem haben sich alle Fraktionen damit beschäftigt und es liege eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor. Diese Änderungswünsche seien in die geänderte Fassung mit eingeflossen; außerdem werde die im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschlossene Änderung bezüglich eines Überleitungstarifvertrages übernommen.
In den weiteren Ausführungen betont Frau Müller-Preinesberger, dass die Gründung einer GmbH vorgeschlagen werde, die an zwei Standorten tätig sei. Sie betont, dass eine Kooperation an dieser Stelle nicht ausreiche und man sich sowohl von einer wohnortnahen Daseinsvorsorge habe leiten lassen als auch davon, dass den Mitarbeitern des Klinikums Ernst von Bergmann gesicherte Verhältnisse geboten werden.
Bezug nehmend auf die Frage, warum der Beschluss gerade jetzt gefasst werden müsse, verweist Herr Prof. Wenisch darauf, dass sich das aus der existierenden Mindestmenge an Frühgeborenen unter 1000 g erkläre, die derzeit durch die Bundesregierung ausgesetzt sei. Das Klinikum Ernst von Bergmann überspringe diese Menge knapp, das Klinikum in Brandenburg liege aber weit darunter. Wenn die Mindestmenge wieder gelte, müssten betroffene Mütter und Kinder ansonsten nach Berlin verlegt werden, was nicht dem Ziel einer wohnortnahen Versorgung entspreche. Deshalb habe das Klinikum Ernst von Bergmann diesen Antrag gestellt, der vom Aufsichtsrat positiv beschieden wurde. Er bittet, dem Anliegen zuzustimmen, denn auch andere Kliniken könnten auf diese Idee kommen. Er spricht sich für einen ordentlichen Überleitungsvertrag für die Mitarbeiter aus.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass das Anliegen nicht neu sei. Ihn erstaune es, dass die Frage des Überleitungstraifvertrages nicht schon im Vorfeld besprochen wurde. Deshalb sei die naheliegende Frage, was passiere, wenn man sich zwei Monate Zeit nehme, um die offenen Fragen zu klären.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass Potsdam ein Teil des Ganzen sei und die Stadt Brandenburg schon längst einen entsprechenden Beschluss gefasst habe. Herr Prof. Wenisch habe deutlich gemacht, dass auch andere Partner am Start seien und damit wäre Potsdam schlecht beraten. Die Vorschläge zur tariflichen Absicherung der Mitarbeiter sollen in die Verträge integriert und möglichst tarifvertraglich gesichert werden. Die Details sollen von Fachleuten geregelt und das Ergebnis könne dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Er spricht sich für eine heutige Abstimmung aus.
Ebenso betont Herr Dienst, dass die jetzige Fassung des Antrags die größtmögliche Sicherheit auch für die Mitarbeiter gebe.
Auf Nachfrage von Herrn Kirsch, welche Berliner Kliniken für eine Versorgung in Frage kommen, nennt Herr Prof Wenisch das Virchow-Klinikum und das Klinikum Neukölln. Er betont, dass Potsdam aber nicht freiwillig auf diesen Teil seines Angebots verzichten wolle.
Auf die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, welche Botschaft es an die Mitarbeiter zu ihrem Anliegen gebe, betont der Oberbürgermeister, dass es eine größere Sicherheit als die, es in die Hände der tarifvertraglichen Parteien zu geben, es nicht geben könne auch Ver.di sitze mit am Tisch.
Herr Heuer verweist auf das Votum des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit dem Wortlaut:
Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH als gemeinsame Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und der Städtischen Klinikum Brandenburg GmbH gemäß anliegendem Gesellschaftsvertrag.
Die Geschäftsführung des KEvB wird beauftragt, für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendklinik, die in die gemeinsame Gesellschaft übergehen sollen, unter Einbeziehung des Betriebsrates einen Überleitungstarifvertrag für den Wechsel in die neue Gesellschaft zu verhandeln. Dieser soll sicherstellen, dass für die Arbeitsverhältnisse der überzuleitenden Beschäftigten zur Wahrung des Besitzstandes die im KEvB geltenden Tarifverträge und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis die Klinikum Westbrandenburg GmbH einen eigenen Tarifvertrag abschließt.
und empfiehlt, dieses anzunehmen.
Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Scharfenberg, den Antrag bis zur Vorstellung eines Überleitungstarifvertrages zurückzustellen und in den Beschlusstext entsprechend dem Vorschlag des Betriebsrates, im zweiten Absatz, 1. Zeile einzufügen:
Die Geschäftsführung wird beauftragt, vor Wirksamwerden der Gründung des Klinikums Westbrandenburg mit dem Beschäftigten
wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt, bei 4 Ja-Stimmen.
Anschließend übernimmt der Oberbürgermeister die Fassung aus dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und stellt diese zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH als gemeinsame Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und der Städtischen Klinikum Brandenburg GmbH gemäß anliegendem Gesellschaftsvertrag.
Die Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann wird beauftragt, für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendklinik, die in die gemeinsame Gesellschaft übergehen sollen, unter Einbeziehung des Betriebsrates einen Überleitungstarifvertrag für den Wechsel in die neue Gesellschaft zu verhandeln. Dieser soll sicherstellen, dass für die Arbeitsverhältnisse der überzuleitenden Beschäftigten zur Wahrung des Besitzstandes die im KEvB geltenden Tarifverträge und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis die Klinikum Westbrandenburg GmbH einen eigenen Tarifvertrag abschließt.
Anlagen zur Vorlage
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