22.11.2012 - 2.17 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hülsebeck (FB Feuerwehr) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Er weist darauf hin, dass nur Gebühren erfasst sind, die auf der Grundlage des Brand- und Katastrohpenschutzgesetzes erhoben werden können.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage