22.11.2012 - 2.8 Baumerhalt als Planungsprämisse
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Do., 22.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Menzel bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Praetzel (FB Grün- und Verkehrsflächen) erklärt, dass im B-Planverfahren nicht über konkrete Bäume entschieden werde. Er macht deutlich, dass die Verwaltung bemüht ist, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.
Herr Menzel erinnert an die Baumaßnahme in der Seepromenade. Hier wurde beschlossen, dass 22 Bäume gefällt werden. Nun sollen noch weitere 19 Bäume gefällt werden.
Herr Praetzel erklärt, dass es in der Seepromenade zwei Maßnahmen gibt. Eine Maßnahme der EWP, bei der 22 Bäume gefällt werden. Die jetzt zu fällenden Bäume werden einzeln geprüft. Dieses Prüfergebnis fließt die die Entscheidung der Fällung ein.
Es wird auch künftig bei allen Maßnahmen im Einzelfall die Fällungen geprüft.
Herr Jäkel sieht den Antrag als eine Willensbekundung an und wird ihm zustimmen.
Herr Kirsch hat die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltung um jeden einzelnen Baum ringt. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutz Behörde setzten sich sehr engagiert für den Erhalt der Bäume ein.
Herr Kleinert bittet darüber nachzudenken, den Antrag weiterzufassen. Das Ausgleichsflächenproblem muss im Vorfeld geklärt werden.
Herr Schultheiß macht deutlich, dass Potsdam eine wachsende Stadt ist. Bei Fällungen aufgrund von Baumaßnahmen muss auch Ersatzpflanzung erfolgen. Aus seiner Sicht ist der Beschluss entbehrlich, da dies im B-Plan-verfahren geklärt werden kann.
Herr Heuer bittet um Abstimmung über den vorliegenden Antrag.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz und Erhalt existierender Baume, die durch die Baumschutzverordnung und andere gesetzliche Grundlagen geschützt sind, bei allen Planungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Gesellschaften von Anfang an eine hohe Priorität zugemessen wird.
Die dann dennoch von der Stadtverwaltung avisierten Baumfällungen sollen dem Umweltausschuss so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden, dass eine sinnvolle Befassung und ggf. Änderungen möglich sind.