22.11.2012 - 2.2 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 22.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in vielbefahrenen Straßen bzw. Straßenabschnitten mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung vorliegen müssen.
Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, die Effekte einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde auf die Schadstoffbelastung, Lärmbelastung, Verkehrsflüssigkeit (Kraftfahrzeuge, ÖPNV und Fußgänger), Verkehrssicherheit und Feinstaub zu untersuchen.
Außerdem sollen die erforderlichen Maßnahmen und entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen geprüft werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Zuge der Behandlung des STEK-Verkehr zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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